Ersuchen "Rasterfahndung" an Nordwestbahn
Nach übereinstimmenden Medienberichten (https://taz.de/Bundespolizei-sucht-nach-Linken-in-Zuegen/!5938252/, https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-nordwestbahn-entbindet-mitarbeiter-nach-diskriminierender-mail-doc7qguguwkrwz1in3rm1vo) hat die Bundespolizei eine Anordnung/Bitte/Ersuchen an die Nordwestbahn gesendet, "links aussehende" Personen der Bundespolizei zu melden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Übersendung
1. des Schreibens an die Nordwestbahn zzgl. aller Anlagen,
2. ggf. weiterer, gleichgelagerter Schreiben an andere Bahnunternehmen,
3. ggf. der Datenschutzfolgenabschätzung gemäß § 67 BDSG für die Datenverarbeitung, sowie
4. ggf. der AV/gV-Vereinbarungen mit Bahnunternehmen bzgl. der Anfrage gemäß den §§ 62, 63 BDSG.
Personenbezogene Daten/Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden.
Soweit eine sofortige Übersendung wegen "des Erfolgs einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme" noch nicht möglich ist, bitte ich gemäß § 9 Abs. 2 IFG über die Mitteilung, ab wann die Übersendung möglich ist, und beantrage schon jetzt die Übersendung zu diesem Zeitpunkt.
Meines Erachtens handelt es sich (ordnungsgemäße Aktenführung unterstellt) um eine einfache Anfrage. Sollten dennoch Gebühren anfallen, bitte ich zunächst um Prüfung, ob wegen des durch die verschiedenen Medienberichte indizierten erheblichen öffentlichen Interesses an den Informationen eine Gebührenermäßigung oder ein Gebührenverzicht gemäß § 2 IFGGebV möglich ist. Soweit danach noch voraussichtliche Gebühren anfallen, bitte ich um Mitteilung der erwarteten Höhe und Gelegenheit, meinen Antrag ggf. einzuschränken oder zurückzunehmen.
Sollten Sie nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung der Anfrage an die zuständige Bundespolizeidirektion.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juni 2023
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7. Juli 2023
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