Erteilte Mandate an Rechtsanwaltskanzleien

Anfrage an: Stadt Ulm

eine Liste der Mandate welche die Stadt Ulm 2022 bei Rechtsanwaltskanzleien beauftragt hat. Die Liste sollte die Art des Mandats (Beratung, Gerichtliche Vertretung, ...), Zeitpunkt der Beauftragung, Gegenstand des Mandats und die Kosten enthalten.

Hilfsweise die Liste der Buchungen auf dem Konto 'Rechts und Beratungskosten' (oder ähnlich) aus der Bilanzbuchhaltung der Stadt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste der…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erteilte Mandate an Rechtsanwaltskanzleien [#261491]
Datum
21. Oktober 2022 21:22
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der Mandate welche die Stadt Ulm 2022 bei Rechtsanwaltskanzleien beauftragt hat. Die Liste sollte die Art des Mandats (Beratung, Gerichtliche Vertretung, ...), Zeitpunkt der Beauftragung, Gegenstand des Mandats und die Kosten enthalten. Hilfsweise die Liste der Buchungen auf dem Konto 'Rechts und Beratungskosten' (oder ähnlich) aus der Bilanzbuchhaltung der Stadt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261491/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm
Sehr << Antragsteller:in >> sie fragen nach den Mandaten, die die Stadt Ulm 2022 an Rechtsanwaltskanz…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Erteilte Mandate an Rechtsanwaltskanzleien [#261491]
Datum
15. November 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> sie fragen nach den Mandaten, die die Stadt Ulm 2022 an Rechtsanwaltskanzleien erteilt hat, hilfsweise wird nach einer Liste der Buchungen auf dem relevanten Konto der Finanzbuchhaltung gefragt. Eine solche Anfrage wurde bereits unter #258483 an die Stadt Ulm gerichtet, und zwar zum OB Bereich. Die dortige Antwort, dass es für Rechtsberatung keine zentralen Titel im Stadthaushalt gibt, ist auch für die hier vorliegende Anfrage zutreffend. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf folgendes hin: • Die flächige Durchsicht des gesamten Stadthaushalts unter Beteiligung der betroffenen Organisationseinheiten würde einen Verwaltungsaufwand verursachen, mit dem die Anfrage nicht mehr als einfach und kostenfrei i.S.v. § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG anzusehen ist. Die auf Grund des Verwaltungsaufwands zu erhebende Gebühr würde aller Voraussicht nach den Betrag von 200 € überschreiten. • Über Mandate zu laufenden Verfahren kann aufgrund von § 4 Abs. 1 Ziffer 5 und 6 LIFG kein Informationszugang gewährt werden (vgl. unsere Antworten zu den Anfragen #256980 und 258483). • Die von ihnen angesprochene Buchungsliste enthält in erster Linie Kosten, die aus Prozessen entstanden sind. Sie gibt keine Information zu erteilten Mandaten an Rechtsanwälte. Wir bitten um Mitteilung, ob wir in diesem Sinne die Beantwortung der Anfrage weiter verfolgen sollen. Wir würden dann den voraussichtlich entstehenden Arbeitsaufwand und die daraus resultierende Gebühr ermitteln und mitteilen. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ziehe die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt &…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erteilte Mandate an Rechtsanwaltskanzleien [#261491]
Datum
16. November 2022 19:19
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ziehe die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261491/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>