Erteilte vorherige Genehmigungen für Fahrten

Anfrage an: AOK Nordost

Unterlagen aus denen hervorgeht wieviele vorherige Genehmigungen im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V seit Inkrafttreten der Norm im Jahre 2005 in jedem Jahr erteilt wurden und wieviele davon Dauergenehmigungen sind, das heißt Genehmigungen für mehrere Fahrten zu Behandlungen aufgrund eines Therapieschemas, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An AOK Nordost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erteilte vorherige Genehmigungen für Fahrten [#258341]
Datum
3. September 2022 15:17
An
AOK Nordost
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervorgeht wieviele vorherige Genehmigungen im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V seit Inkrafttreten der Norm im Jahre 2005 in jedem Jahr erteilt wurden und wieviele davon Dauergenehmigungen sind, das heißt Genehmigungen für mehrere Fahrten zu Behandlungen aufgrund eines Therapieschemas, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258341/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Nordost
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
AOK Nordost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. September 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

AOK Nordost
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer oben genannten Anfrage. Die AOK N…
Von
AOK Nordost
Betreff
AW: Erteilte vorherige Genehmigungen für Fahrten [#258341]
Datum
12. September 2022 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer oben genannten Anfrage. Die AOK Nordost ist die Allgemeine Ortskrankenkasse für die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Potsdam. Rechtliche Grundlage für Ihr Auskunftsersuchen ist demnach das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) vom 10. März 1998. Eine erste Prüfung ihrer Anfrage hat ergeben, dass wir Ihnen die gewünschte Auswertung nur für die vergangenen zehn Jahre zur Verfügung stellen können. Die Akten für die Zeiten davor sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vernichtet worden. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage und teilen Sie uns mit, ob Sie die Auswertung für Berlin, Brandenburg beziehungsweise für Mecklenburg-Vorpommern wünschen. Für Amtshandlungen beim Vollzug des AIG können nach § 1 der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung - AIGGebO grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Da hier aber eine Einsichtnahme in einem "einfachen Fall" (Tarifstelle 1.2.1 der Anlage zur AIGGebO) vorlag und keine Auslagen für die Übermittlung entstanden sind, verzichten wir in diesem Fall auf die Erhebung der Gebühr und berechnen auch keine Auslagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich bitte, mir die Daten für die Bundesländer Ber…
An AOK Nordost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erteilte vorherige Genehmigungen für Fahrten [#258341]
Datum
12. September 2022 11:11
An
AOK Nordost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich bitte, mir die Daten für die Bundesländer Berlin und Brandenburg zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258341/

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AOK Nordost
Ihr Antrag auf Akteneinsicht / Zugang zu Informationen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des …
Von
AOK Nordost
Betreff
AW: Erteilte vorherige Genehmigungen für Fahrten [#258341]
Datum
23. September 2022 11:03
Status
37,4 KB
37,4 KB
Ihr Antrag auf Akteneinsicht / Zugang zu Informationen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) vom 03.09.2022 Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags auf Übermittlung von Unterlagen zu (Dauer-)Genehmigungen im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V seit 2005 für Krankenfahrten von Berliner und Brandenburger Versicherten der AOK Nordost ergeht folgender Bescheid: I. Entscheidung Dem Antrag wird stattgegeben. Kosten werden nicht erhoben. II. Begründung Sachverhalt Mit Ihrem Antrag vom 03.09.2022 begehrten Sie „…Unterlagen aus denen hervorgeht wie viele vorherige Genehmigungen im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 SGB V seit Inkrafttreten der Norm im Jahre 2005 in jedem Jahr erteilt wurden und wie viele davon Dauergenehmigungen sind, das heißt Genehmigungen für mehrere Fahrten zu Behandlungen aufgrund eines Therapieschemas, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist.“ Auf Nachfrage teilten Sie uns am 12.09. mit, dass Sie Informationen für die Bundesländer Berlin und Brandenburg wünschen. Rechtsgrundlage AIG Brandenburg Ihr Antrag an die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse richtet sich nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG), in dessen Anwendungsbereich die AOK Nordost als sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Brandenburg fällt (§ 2 AIG). Akten im Sinne des AIG sind alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise aufgezeichneten Unterlagen, soweit diese ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen (§ 3 AIG). Auskunft Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Anfrage bei uns vorliegenden Daten. Da die gesetzliche Aufbewahrungsfrist sechs Jahre beträgt und Daten nach Ablauf dieser Frist vernichtet werden, stellen wir Ihnen die Daten nur für den Zeitraum von 2016 bis 2021 zur Verfügung: [cid:image001.png@01D8CF3C.28DCB550] Wir hoffen, Ihrem Antrag entsprechend den uns vorliegenden Daten entsprochen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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