Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes

In den vergangenen Monaten und Jahren, steigen die Zahlen von Katastrophen und Großschadenslagen, der Zivil- und Katastrophenschutz bzw. Bevölkerungsschutz mit seinen mitwirkenden Organisationen, steht immer häufiger auf dem Plan.

Nicht zuletzt, die Flutkatastrophe von Ahrweiler oder die gegenwärtige Flüchtlingslage durch den russischen-ukrainischen Konflikt, zeigten auf welche Mängel und Leistungseinbußen vorhanden sind.

Nun wurde ein Sondervermögen, zur Ertüchtigung der Bundeswehr i.h.v. 100 Mrd. Euro beschlossen und benannt. Doch wie sieht es mit der innerdeutschen Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes aus? Ist hier auch eine Zeitenwende angedacht? Schließlich sollen insbesondere diese Einheiten, auch im Rahmen des "Konzeptes-zivile-Verteidigung" aus 2016, agieren. Seit ende des kalten Krieges, wurde hier analog zur Bundeswehr immer weiter reformiert und eingespart!

Die Probleme, stellen eine lange Liste dar.
- Fehlende Fahrzeuge
- Keine erkennbaren Konzepte hinter erfolgten Beschaffungen
- Fehlende bzw. unzureichende Finanzierung zur Bewirtschaftung der Einheiten
- Technik, außerhalb des "stand of the art"
- Keine Resilienz bei akutem Ausfall von einzelnen Mitteln, langwierige bis keine Nachbeschaffungsmöglichkeiten
- Ersatzteile, sind teilweise bereits 5 Jahre nach erfolgter Auslieferung von Ausrüstung oder Material nicht mehr lieferbar oder nur schwer zu bekommen
- Fehlende, dezentrale Materialbevorratungen auf Ebene des Bundes und der Länder
- Fehlende Infrastrukturen
- uvm.

Wie geht der Bund, gemeinsam mit den Ländern, diese Probleme an?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den vergangene…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes [#245687]
Datum
6. April 2022 16:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den vergangenen Monaten und Jahren, steigen die Zahlen von Katastrophen und Großschadenslagen, der Zivil- und Katastrophenschutz bzw. Bevölkerungsschutz mit seinen mitwirkenden Organisationen, steht immer häufiger auf dem Plan. Nicht zuletzt, die Flutkatastrophe von Ahrweiler oder die gegenwärtige Flüchtlingslage durch den russischen-ukrainischen Konflikt, zeigten auf welche Mängel und Leistungseinbußen vorhanden sind. Nun wurde ein Sondervermögen, zur Ertüchtigung der Bundeswehr i.h.v. 100 Mrd. Euro beschlossen und benannt. Doch wie sieht es mit der innerdeutschen Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes aus? Ist hier auch eine Zeitenwende angedacht? Schließlich sollen insbesondere diese Einheiten, auch im Rahmen des "Konzeptes-zivile-Verteidigung" aus 2016, agieren. Seit ende des kalten Krieges, wurde hier analog zur Bundeswehr immer weiter reformiert und eingespart! Die Probleme, stellen eine lange Liste dar. - Fehlende Fahrzeuge - Keine erkennbaren Konzepte hinter erfolgten Beschaffungen - Fehlende bzw. unzureichende Finanzierung zur Bewirtschaftung der Einheiten - Technik, außerhalb des "stand of the art" - Keine Resilienz bei akutem Ausfall von einzelnen Mitteln, langwierige bis keine Nachbeschaffungsmöglichkeiten - Ersatzteile, sind teilweise bereits 5 Jahre nach erfolgter Auslieferung von Ausrüstung oder Material nicht mehr lieferbar oder nur schwer zu bekommen - Fehlende, dezentrale Materialbevorratungen auf Ebene des Bundes und der Länder - Fehlende Infrastrukturen - uvm. Wie geht der Bund, gemeinsam mit den Ländern, diese Probleme an?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245687/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - Antragsteller/in, FelixSehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift v…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220407, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes [#245687]
Datum
8. April 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - Antragsteller/in, FelixSehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 07.04.2022. Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine verstärkt die Bundesregierung ihre Fähigkeiten zum Schutz ihrer Bevölkerung und Alliierten. Im Rahmen der Gesamtverteidigung gilt es dabei neben der militärischen auch die zivile Verteidigung stärker in den Blick zu nehmen. Auch im Zivilschutz müssen wir uns den aktuellen Herausforderungen stellen und unsere Fähigkeiten stärken. Die aktuellen Vorkehrungen und Maßnahmen im Zivilschutz in Deutschland müssen überprüft und die Fachbehörden wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) für diese Aufgaben wieder deutlich gestärkt werden. Generell gilt im Hinblick auf die Krisenvorsorge und den Zivilschutz, dass für diese bewährte und ressortabgestimmte Mechanismen bestehen, die lageangepasst verstärkt werden. Das fachlich für die Koordinierung der Zivilen Verteidigung zuständige BMI, die Ressorts und die Länder stehen hierzu im ständigen Austausch. Im Rahmen des sogenannten "integrierten Hilfeleistungssystems", das den Bevölkerungsschutz in Deutschland kennzeichnet, wirken Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen wie dem DRK, dem ASB und Malteser Hilfsdienst, sowie dem THW zusammen. Bund und Länder sind aktuell insbesondere hinsichtlich der Koordination und Organisation von Hilfeleistungen im engem Austausch und nutzen bestehende Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK) und bereits etablierte Facharbeitsgruppen. Verbände vor Ort werden durch ihre jeweiligen Organisationen informiert. Darüber hinaus ist das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in die Koordination von Hilfeleistungen und die Weitergabe von Informationen eingebunden. Die Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung im Bereich des Zivilschutzes erfolgt im engen Austausch mit den Ländern. Nach einem Beschluss der IMK aus dem Jahr 2016 werden die einzelnen Umsetzungsschritte im Bereich des Zivilschutzes durch ein Bund-Länder-Steuerungsgremium zur Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung vorgeschlagen und zur weiteren Befassung und Beschlussfassung in den Gremien der IMK vorgestellt. Eine ergänzende Ausstattung ist nach heutigem Stand nicht notwendig. Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen