Ertüchtigung von Fenstern

der Fördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle soll für die Jahre 24/25 auf 30% angehoben werden.
- wird die Ertüchtigung von Fenstern auch mit 30% gefördert?
- bleibt der geforderte U-Wert gleich oder sinkt dieser?
- ab wann wird eine Antragstellung möglich sein?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Fördersatz für Einzelmaßnahmen an…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ertüchtigung von Fenstern [#291041]
Datum
26. Oktober 2023 11:58
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Fördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle soll für die Jahre 24/25 auf 30% angehoben werden. - wird die Ertüchtigung von Fenstern auch mit 30% gefördert? - bleibt der geforderte U-Wert gleich oder sinkt dieser? - ab wann wird eine Antragstellung möglich sein? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291041/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr << Antragsteller:in >> zur künftigen Richtlinie können wir ihnen keine Auskunft geben. Hier ist …
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
WG: [NdB INFO: URL entschaerft] Ertüchtigung von Fenstern [#291041]
Datum
6. November 2023 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zur künftigen Richtlinie können wir ihnen keine Auskunft geben. Hier ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Richtliniengeber zuständig. Mit freundlichen Grüßen