Ertüchtigung von öffentlichen Warnsirenen

In welchen Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis werden bereits 2023 alte Sirenen durch neue elektronische Sirenen ersetzt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ertüchtigung von öffentlichen Warnsirenen [#271827]
Datum
1. März 2023 19:55
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchen Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis werden bereits 2023 alte Sirenen durch neue elektronische Sirenen ersetzt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271827/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage, die sich bei uns in Bearbeitung…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Betreff
WG: Ertüchtigung von öffentlichen Warnsirenen [#271827]
Datum
3. März 2023 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage, die sich bei uns in Bearbeitung befindet. Nach Abschluss der Bearbeitung kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 11 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) muss der Antrag die …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Betreff
WG: Ertüchtigung von öffentlichen Warnsirenen [#271827]
Datum
28. März 2023 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 11 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) muss der Antrag die Identität des Antragsteller erkennen lassen. Zur weiteren abschließenden Bearbeitung benötigen wir daher zusätzlich Ihre Postanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort). Bitte teilen Sie uns diese innerhalb einer Woche mit. Der Antrag wird nicht weiterbearbeitet, wenn die Identität nicht erkennbar ist. Mit freundlichen Grüßen