ERV über BundID-Konto

Bürgeranfrage an das BMI

Guten Tag,

laut https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php verzögert sich die Bereitstellung der Schnittstelle des OZG-Kontos zum elektronischen Rechtsverkehr weiter von Ende 2022 auf das 3. Quartal 2023. Aus welchen Gründen trat die aktuelle Verzögerung im Plan auf und wann ist (realistisch!) mit einer Bereitstellung zu rechnen?

Insbesondere Bezug nehmen möchte ich auf die Bürgeranfrage PKII4.12017/1#1 vom 01.12.2022, in welcher Sie mitteilten, dass die Programmierung des MJP (Mein Justizpostfach) weitestgehend abgeschlossen sei und dass vor Go-live keine weiteren Verzögerungen zu erwarten seien.

Weshalb kam es zu einer erneuten Verzögerung – zunächst auf den 15.05.2023, nun bis ins Q3 2023? Besteht die Möglichkeit, dass die Schnittstelle vor dem 3. Quartal dieses Jahres bereitstehen wird?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Kostenlose eBO-Infrastruktur frühestens in Q3/2023 realisierbar, davor nur Nutzung kostenpflichtiger Angebote möglich. Verzögerung aufgrund der "Komplexität" des Projekts.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Bürgeranfrage an das BMI Guten Tag, laut https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php verzögert sich …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ERV über BundID-Konto [#277107]
Datum
24. April 2023 13:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürgeranfrage an das BMI Guten Tag, laut https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php verzögert sich die Bereitstellung der Schnittstelle des OZG-Kontos zum elektronischen Rechtsverkehr weiter von Ende 2022 auf das 3. Quartal 2023. Aus welchen Gründen trat die aktuelle Verzögerung im Plan auf und wann ist (realistisch!) mit einer Bereitstellung zu rechnen? Insbesondere Bezug nehmen möchte ich auf die Bürgeranfrage PKII4.12017/1#1 vom 01.12.2022, in welcher Sie mitteilten, dass die Programmierung des MJP (Mein Justizpostfach) weitestgehend abgeschlossen sei und dass vor Go-live keine weiteren Verzögerungen zu erwarten seien. Weshalb kam es zu einer erneuten Verzögerung – zunächst auf den 15.05.2023, nun bis ins Q3 2023? Besteht die Möglichkeit, dass die Schnittstelle vor dem 3. Quartal dieses Jahres bereitstehen wird? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277107/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> Bürgeranfragen und Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden i…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: ERV über BundID-Konto [#277107]
Datum
24. April 2023 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bürgeranfragen und Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden im BMI von verschiedenen Referaten bearbeitet. Bitte nutzen Sie daher für Bürgeranfragen das Kontaktformular unserer Bürgerkommunikation unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage über Bürgeranfragen-Kontaktformular Wie von der IFG-Abteilung vorgeschlagen, habe ich die Anfrage nochmals…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage über Bürgeranfragen-Kontaktformular
Datum
24. April 2023
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Wie von der IFG-Abteilung vorgeschlagen, habe ich die Anfrage nochmals beim Team des BMI für Bürgeranfragen eingereicht.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Anfrage elektronischer Rechtsverkehr Antwort des BMI auf die gestellte Bürgeranfrage
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage elektronischer Rechtsverkehr
Datum
1. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort des BMI auf die gestellte Bürgeranfrage