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Bürgeranfrage an das BMI
Guten Tag,
laut https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php verzögert sich die Bereitstellung der Schnittstelle des OZG-Kontos zum elektronischen Rechtsverkehr weiter von Ende 2022 auf das 3. Quartal 2023. Aus welchen Gründen trat die aktuelle Verzögerung im Plan auf und wann ist (realistisch!) mit einer Bereitstellung zu rechnen?
Insbesondere Bezug nehmen möchte ich auf die Bürgeranfrage PKII4.12017/1#1 vom 01.12.2022, in welcher Sie mitteilten, dass die Programmierung des MJP (Mein Justizpostfach) weitestgehend abgeschlossen sei und dass vor Go-live keine weiteren Verzögerungen zu erwarten seien.
Weshalb kam es zu einer erneuten Verzögerung – zunächst auf den 15.05.2023, nun bis ins Q3 2023? Besteht die Möglichkeit, dass die Schnittstelle vor dem 3. Quartal dieses Jahres bereitstehen wird?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Kostenlose eBO-Infrastruktur frühestens in Q3/2023 realisierbar, davor nur Nutzung kostenpflichtiger Angebote möglich. Verzögerung aufgrund der "Komplexität" des Projekts.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. April 2023
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26. Mai 2023
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