Erwägung des Schulentwicklungsausschusses betreffend der Umfunktionierung des Gymnasiums Eltville zu einer Gesamtschule

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Anfrage stütze ich mich auf folgende Presseberichte: https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/eltville/eltviller-gymnasium-geht-auf-die-barrikaden_20607136 / https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/ruedesheim/rudesheimer-stadtverordnete-stehen-alle-hinter-der-igs_20618304 / https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/eltville/spd-sauer-uber-indiskretion-bei-debatte-um-schulentwicklung_20647327.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

a) sämtliche Informationen die Ihnen zu den Erwägungen vorliegen, das Gymnasium Eltville zu einer Gesamtschule umzufunktionieren;

b) statistische Daten inkl. Schülerzahlen aller Schulen im unteren Rheingau (v. a. IGS Rüdesheim, Gymnasium Eltville, Rheingauschule in Geisenheim);

c) falls vorhanden eine Einschätzung Ihrerseits zu den o. g. Erwägungen sowie eine Bewertung respektive Bewertung der statistischen Daten zum Schulbesuch im unteren Rheingau.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Anfrage stütze ich mich auf folgende Pres…
An Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erwägung des Schulentwicklungsausschusses betreffend der Umfunktionierung des Gymnasiums Eltville zu einer Gesamtschule [#170080]
Datum
8. November 2019 14:36
An
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Anfrage stütze ich mich auf folgende Presseberichte: https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/eltville/eltviller-gymnasium-geht-auf-die-barrikaden_20607136 / https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/ruedesheim/rudesheimer-stadtverordnete-stehen-alle-hinter-der-igs_20618304 / https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/eltville/spd-sauer-uber-indiskretion-bei-debatte-um-schulentwicklung_20647327. bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) sämtliche Informationen die Ihnen zu den Erwägungen vorliegen, das Gymnasium Eltville zu einer Gesamtschule umzufunktionieren; b) statistische Daten inkl. Schülerzahlen aller Schulen im unteren Rheingau (v. a. IGS Rüdesheim, Gymnasium Eltville, Rheingauschule in Geisenheim); c) falls vorhanden eine Einschätzung Ihrerseits zu den o. g. Erwägungen sowie eine Bewertung respektive Bewertung der statistischen Daten zum Schulbesuch im unteren Rheingau. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit gerne bestätigen. Den Sach…
Von
Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises
Betreff
AW: Erwägung des Schulentwicklungsausschusses betreffend der Umfunktionierung des Gymnasiums Eltville zu einer Gesamtschule [#170080]
Datum
15. November 2019 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit gerne bestätigen. Den Sachverhalt prüfen wir derzeit und werden uns umgehend schriftlich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen