Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020
Die Erwägungsgründe, z.B. wissenschaftliche Zeitschriftenbeiträge, Preprints, Expertisen oder Stellungnahmen, auf deren Grundlage § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 wie folgt gefasst wurde:
"Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Inhaber, Leiter und Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.), hilfsweise - falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden. "
Mich interessiert dabei insbesondere, auf welcher Grundlage die Landesregierung eine "Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas" bzw. ein "das Gesicht vollständig bedeckende[s] Visier" als im Vergleich zu einer textilen Mund-Nase-Bedeckung "gleich wirksame Schutzmaßnahmen" einschätzt, dies inbesondere vor dem Hintergrund der Übertragung von Sars-CoV-2-Viren über Aerosole.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juli 2020
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29. August 2020
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- Jan Werner
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- Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 25. Juli 2020 12:19
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Jan Werner
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- AW: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 9. September 2020 12:00
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- AW: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 12. Oktober 2020 23:01
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- AW: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 22. November 2020 16:41
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Jan Werner
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- Vermittlung bei Anfrage „Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020“ [#193512] [#193512]
- Datum
- 23. November 2020 17:48
- An
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- Datum
- 24. November 2020 06:29
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- Betreff versteckt
- Datum
- 25. November 2020 16:14
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- WG: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 30. November 2020 11:52
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Jan Werner
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- AW: WG: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 5. Dezember 2020 13:07
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- WG: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 9. Dezember 2020 14:26
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- WG: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 14. Dezember 2020 16:54
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- Jan Werner
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- AW: WG: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 19. Dezember 2020 18:44
- An
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 25.11.2020
- Datum
- 22. Januar 2021 11:11
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- WG: Erwägungsgründe für § 2 Abs. 3 Satz 3 CoronaSchVO vom 15.07.2020 [#193512]
- Datum
- 16. Februar 2021 16:18
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