Erweiterte Attribute der Tests auf SARS-COV-2

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Rohdaten (URL zum möglichen Abruf) im Zusammenhang mit den aktuell von Ihnen verarbeiteten Daten zu SARS-COV-2 die Enthalten:

• Herstellen des genutzten Analysegeräts.
• Herstellungsland des genutzten Analysegeräts.
• Modelbezeichnung des genutzten Analysegeräts.
• Softwarestand / Softwareversion des genutzte Analysegeräts.

• Annahme über das zu erwartende Testergebnis vor dem Test
• Testergebnis welches durch Analysegerät ermittelt wurde.
• Testergebnis welches durch Handeln eines Menschen und durch gewonnene Erkenntnis durch menschliche Sinnesorgane ermittelt wurde.
• Diagnose
• Nachweis einer Reaktion des Getesteten durch Antikörpernachweis (hier ebenfalls mit den bis hierhin gelisteten Attributen)
• Diagnose einer Reaktion des Getesteten durch zu SARS-COV-2 passende Symptome (durch Erkenntnisse gewonnen durch menschliche Sinnesorgane)

Wenn Sie selber solche Daten nicht erfassen: Von welche Stelle könnten solche Daten nach IFG ggf. zu erhalten sein ?

Gibt es Zertifizierungsstellen die auf Grund dieser Daten auch Hypothesen widerlegt haben / widerlegen könnten, die Analogien zu den bekannten „Abgasmanipulationen“ in der Automobilindustrie aufweisen, welche geeignet waren Vertrauen in digitale Messverfahren zu verringern ?

Gibt es Dokumente in Ihrem Haus, die Sie nach IFG teilen können, die solche Hypothesen aufgegriffen haben und ggf. dokumentieren, wie diese widerlegt wurden ?

Vielen Dank für eine Auskunft

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Rohdaten (URL zum m…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erweiterte Attribute der Tests auf SARS-COV-2 [#199983]
Datum
9. Oktober 2020 12:16
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rohdaten (URL zum möglichen Abruf) im Zusammenhang mit den aktuell von Ihnen verarbeiteten Daten zu SARS-COV-2 die Enthalten: • Herstellen des genutzten Analysegeräts. • Herstellungsland des genutzten Analysegeräts. • Modelbezeichnung des genutzten Analysegeräts. • Softwarestand / Softwareversion des genutzte Analysegeräts. • Annahme über das zu erwartende Testergebnis vor dem Test • Testergebnis welches durch Analysegerät ermittelt wurde. • Testergebnis welches durch Handeln eines Menschen und durch gewonnene Erkenntnis durch menschliche Sinnesorgane ermittelt wurde. • Diagnose • Nachweis einer Reaktion des Getesteten durch Antikörpernachweis (hier ebenfalls mit den bis hierhin gelisteten Attributen) • Diagnose einer Reaktion des Getesteten durch zu SARS-COV-2 passende Symptome (durch Erkenntnisse gewonnen durch menschliche Sinnesorgane) Wenn Sie selber solche Daten nicht erfassen: Von welche Stelle könnten solche Daten nach IFG ggf. zu erhalten sein ? Gibt es Zertifizierungsstellen die auf Grund dieser Daten auch Hypothesen widerlegt haben / widerlegen könnten, die Analogien zu den bekannten „Abgasmanipulationen“ in der Automobilindustrie aufweisen, welche geeignet waren Vertrauen in digitale Messverfahren zu verringern ? Gibt es Dokumente in Ihrem Haus, die Sie nach IFG teilen können, die solche Hypothesen aufgegriffen haben und ggf. dokumentieren, wie diese widerlegt wurden ? Vielen Dank für eine Auskunft
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.10.2020
Datum
12. Oktober 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-187. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.10.2020 [#199983] Sehr geehrteAntragsteller/in zu …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.10.2020 [#199983]
Datum
10. November 2020 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Dem Robert Koch-Institut liegen keine amtlichen Informationen zu den in deutschen Laboren verwendeten Analysegeräten vor. Es besteht auch keine Mitteilungspflicht durch die Labore nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hinweis zur Testung erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html Informationen über den Meldeweg erhalten Sie in unseren FAQs unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888 Darüber hinaus werden vom Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem RKI die Mindestkriterien für Testsysteme, z.B. Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt, die das BfArM hinsichtlich einer möglichen Aufnahme entsprechender Tests in die Liste nach § 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung – TestV anwendet. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html Mit freundlichen Grüßen