Erwerbskosten für Kalender im Einsatz bei dem Staatsministerium Baden-Württemberg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Erwerbskosten (im weiteren umgangssprachlichen Sinn) für Kalender (z.B. für Broschürenkalender, Wandkalender, Jahresabreißkalender, Kunstkalender, Taschenkalender & Terminplaner, Aufstellkalender, Wochenkalender, Postkartenkalender, Immerwährende Kalender), die von dem Staatsministerium Baden-Württemberg jährlich ausgegeben wird? Bitte nach den letzten drei Jahren als Gesamtsummen aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen mangels gesetzlicher Grundlage somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen so gut es geht unverzüglich, d.h. spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. März 2024
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27. April 2024
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