Erwiderung auf Stellungnahme der EU-Kommission zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

die Erwiderung auf die Stellungnahme der EU-Kommission [https://netzpolitik.org/2015/wir-veroeffentlichen-stellungnahme-der-eu-kommission-zu-vorratsdatenspeicherung-noch-viele-weitere-maengel/] zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2015
  • Frist
    13. November 2015
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Erwiderung a…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Erwiderung auf Stellungnahme der EU-Kommission zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung [#11593]
Datum
12. Oktober 2015 18:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Erwiderung auf die Stellungnahme der EU-Kommission [https://netzpolitik.org/2015/wir-veroeffentlichen-stellungnahme-der-eu-kommission-zu-vorratsdatenspeicherung-noch-viele-weitere-maengel/] zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erwiderung auf Stellungnahme der EU-Kommi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Erwiderung auf Stellungnahme der EU-Kommission zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung [#11593]
Datum
13. November 2015 13:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erwiderung auf Stellungnahme der EU-Kommission zum Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung" vom 12.10.2015 (#11593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 11593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>