Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Sachstandsbericht 2022 zur Umsetzung des RadEntscheids Essen (siehe
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/66/radentscheid_1/Sachstandsbericht_2022_Screen.pdf) ist folgendes aufgeführt:
Entwicklung ESRA: Essener Standards für Radverkehrsanlagen
Das Amt für Straßen und Verkehr erarbeitet Standards für die Ausgestaltung von Rad-
verkehrsanlagen (beispielsweise Radwege, Fahrradstraßen oder Kreuzungen) sowie den
verschiedenen Führungsformen des Radverkehrs. Dabei werden Musterlösungen auf Ba-
sis der bestehenden Regelwerke als auch die neuesten Erkenntnisse der zukünftigen Re-
gelwerke erarbeitet. Die Standards sollen dann bei allen zukünftigen Planungen zur An-
wendung kommen.
Bitte senden Sie mir diese Standards zu. Falls noch nicht final erarbeitet, dann bitte den aktuelle Arbeitsstand (nach dem aktuell die Maßnahmen in der Hochlaufphase geplant werden).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 285651
Antwort an:
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