EstA Promotion Video

Am 22. November 2018 wurde ein Video mit dem Künstler EstA veröffentlicht.

Bitte senden sie mir eine Liste Verfügbaren Dokumente zu die mit der Entstehung des Video in Verbindung stehen.

Bitte senden sie mir auch eine Kopie des Video zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. September 2021
  • Frist
    9. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Darius Tanz
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 22. Novembe…
An AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Details
Von
Darius Tanz
Betreff
EstA Promotion Video [#227924]
Datum
6. September 2021 22:42
An
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 22. November 2018 wurde ein Video mit dem Künstler EstA veröffentlicht. Bitte senden sie mir eine Liste Verfügbaren Dokumente zu die mit der Entstehung des Video in Verbindung stehen. Bitte senden sie mir auch eine Kopie des Video zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Darius Tanz Anfragenr: 227924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227924/ Postanschrift Darius Tanz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Darius Tanz
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Eingangsbestätigung der AOK RPS vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich. Der g…
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
Eingangsbestätigung der AOK RPS
Datum
6. September 2021 22:42
Status
Warte auf Antwort
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich. Der gewissenhafte Umgang mit Kundendaten liegt uns besonders am Herzen. Bei einer Datenübertragung per E-Mail kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass persönliche Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder verfälscht werden. Deswegen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage unter Umständen nicht per E-Mail beantworten können. In diesem Fall werden Sie von uns auf dem Postweg eine Antwort erhalten. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht, da diese automatisch versendet wurde. Mit freundlichen Grüßen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrags. Dieser wird i…
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
EstA Promotion Video [#227924]
Datum
10. September 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
10,9 KB


Sehr geehrter Herr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrags. Dieser wird intern geprüft. Wir melden uns nach Abschluss der Prüfung wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt];[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], im vorliegenden Fall befinden wir uns nach unserer Überzeugung nicht im Anwendun…
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
WG: EstA Promotion Video [#227924]
Datum
6. Oktober 2021 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
8,4 KB


Sehr geehrter Herr [geschwärzt], im vorliegenden Fall befinden wir uns nach unserer Überzeugung nicht im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, weil hier keine Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte betroffen sind. Der Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes ist nach unserer Auffassung ebenfalls nicht eröffnet, da es sich bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland um eine Selbstverwaltungsorganisation entsprechend § 3 Abs. 6 LTranspG handelt. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist als gesetzliche Krankenkasse gem. § 4 Abs. 1 SGB V und § 29 SGB IV eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbst wenn wir uns im Anwendungsbereich des LTranspG befinden würden, müssten wir nach pflichtgemäßer Abwägung gemäß § 17 LTranspG unter Berücksichtigung des Gesetzeszweckes (§ 1 LTranspG) auf Grund entgegenstehender Belange (insbesondere aus § 16 Abs. 1 LTranspG) die Auskunftserteilung ablehnen. Wir weisen darauf hin, dass Sie gegen die Ablehnung der Auskunftserteilung Widerspruch einlegen können. Richten Sie diesen ggf. bitte an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg. Ebenso stehen Ihnen die Möglichkeiten der Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach § 19 Abs. 7 LTranspG und der Verwaltungsrechtsweg nach § 22 LTranspG offen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]"<[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [geschwärzt] <<[geschwärzt]<[geschwärzt]>>> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]