Etat für die Bundeszentrale für politische Bildung

wird es im neuen Haushalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Kürzung des Etats für die Bundeszentrale für politische Bildung geben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Katharina Kosunek
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wird es im neuen Haushalt nach der En…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Katharina Kosunek
Betreff
Etat für die Bundeszentrale für politische Bildung [#292722]
Datum
19. November 2023 11:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wird es im neuen Haushalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Kürzung des Etats für die Bundeszentrale für politische Bildung geben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katharina Kosunek Anfragenr: 292722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292722/ Postanschrift Katharina Kosunek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katharina Kosunek
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - Kosunek, Katharina Sehr geehrte Frau Kosunek, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15.11.2…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
231120, Kosunek, Katharina, WG: Etat für die Bundeszentrale für politische Bildung [#292722] (#662)
Datum
5. Dezember 2023 15:45
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4.12017/1#1 - Kosunek, Katharina Sehr geehrte Frau Kosunek, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15.11.2023 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), bei der es sich entgegen Ihrer Annahme nicht um einen IFG-Antrag, sondern um eine Bitte um Sachauskunft handelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen auf Ihre Frage noch keine Antwort geben kann, weil der Haushalt für das Jahr 2024 noch nicht verabschiedet ist. Nach Verabschiedung des Haushalts werde ich Ihre Zuschrift abschließend beantworten können. So lange bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - Kosunek, Katharina Sehr geehrte Frau Kosunek, ich komme zurück auf Ihre Zuschrift an das…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
231120, Kosunek, Katharina, WG: Etat für die Bundeszentrale für politische Bildung [#292722] (#662)
Datum
7. März 2024 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - Kosunek, Katharina Sehr geehrte Frau Kosunek, ich komme zurück auf Ihre Zuschrift an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vom 19.11.2023. Für meine verspätete Auskunft bitte ich nochmals um Verständnis. Es war geboten, zunächst die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2024 abzuwarten, bevor entsprechende Fragen kurz vor der finalen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags hierzu beantwortet werden. Die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes ist nunmehr am 2. Februar 2024 erfolgt. Der Haushaltsplan der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als Geschäftsbereichsbehörde des BMI ist Bestandteil des Einzelplans 06 des BMI. Der Regierungsentwurf vom Juni 2023 sah zunächst die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung vor. Der Haushaltsgesetzgeber hat für einzelne Themenbereiche weitere Mittel zur Verfügung gestellt, so dass im Bundeshaushalt 2024 Gesamtausgaben von 95.513 TEUR (2023: 96.177 TEUR) für die BpB vorgesehen sind. Es würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen