ETCS Ausbaustatus Raum Aachen

Anfrage an: DB Netz AG

Dokumente zum aktuellen Ausbaustatus von ETCS auf den Bahnstrecken 2600 und 2552.

Hintergrund dieser Anfrage ist eine Publikation Ihres Hauses [1], wonach ein Bau für 2020 bzw. 2022 geplant war / ist. Leider finde ich hierzu keine aktuelleren Informationen, wie der aktuelle Sachstand in diesem Bauvorhaben ist.
Sollte die Anfrage Ihrer Meinung nach nicht unter den Anwendungsbereich des IFG fallen, bitte ich um Bearbeitung im Sinne einer Bürgeranfrage.

[1] https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/2836496/181e3bb6386aa028bb8b7b347bb2371b/Praesenatation-ETCS-Ausruestung-data.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zum akt…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ETCS Ausbaustatus Raum Aachen [#237298]
Datum
11. Januar 2022 22:18
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zum aktuellen Ausbaustatus von ETCS auf den Bahnstrecken 2600 und 2552. Hintergrund dieser Anfrage ist eine Publikation Ihres Hauses [1], wonach ein Bau für 2020 bzw. 2022 geplant war / ist. Leider finde ich hierzu keine aktuelleren Informationen, wie der aktuelle Sachstand in diesem Bauvorhaben ist. Sollte die Anfrage Ihrer Meinung nach nicht unter den Anwendungsbereich des IFG fallen, bitte ich um Bearbeitung im Sinne einer Bürgeranfrage. [1] https://fahrweg.dbnetze.com/resource/blob/2836496/181e3bb6386aa028bb8b7b347bb2371b/Praesenatation-ETCS-Ausruestung-data.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237298/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 11.01.2022, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folge…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: ETCS Ausbaustatus Raum Aachen [#237298]
Datum
9. Februar 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 11.01.2022, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zum aktuellen Ausbaustatus von ETCS auf den Bahnstrecken 2600 und 2552. Hintergrund dieser Anfrage ist eine Publikation Ihres Hauses [1], wonach ein Bau für 2020 bzw. 2022 geplant war / ist. Leider finde ich hierzu keine aktuelleren Informationen, wie der aktuelle Sachstand in diesem Bauvorhaben ist. Sollte die Anfrage Ihrer Meinung nach nicht unter den Anwendungsbereich des IFG fallen, bitte ich um Bearbeitung im Sinne einer Bürgeranfrage. [1] https://fahrweg.dbnetze.com/resource/..." Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. DB Netz AG Adam-Riese-Straße 11 - 13 60327 Frankfurt/Main