"Ethnische Säuberungen" durch Peschmerga-Milizen im Nordirak

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Eine kompakte Auflistung aller Fälle von sog. "ethnischen Säuberungen" durch Peschmerga-Milizen im Nordirak, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind. Ich bitte Sie, insbesondere auch gezielte Zerstörungen von Siedlungen aufzuführen, deren ursprüngliche Bewohner vor dem kriegerischen Konflikt in der Region geflohen sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. November 2015
  • Frist
    11. Dezember 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine kompakte Au…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
"Ethnische Säuberungen" durch Peschmerga-Milizen im Nordirak [#11869]
Datum
9. November 2015 21:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine kompakte Auflistung aller Fälle von sog. "ethnischen Säuberungen" durch Peschmerga-Milizen im Nordirak, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind. Ich bitte Sie, insbesondere auch gezielte Zerstörungen von Siedlungen aufzuführen, deren ursprüngliche Bewohner vor dem kriegerischen Konflikt in der Region geflohen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage vom 09.11.2015 Sehr geehrte xxxxxxxxx auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informat…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.11.2015
Datum
27. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte xxxxxxxxx auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgende Auskunft: Das Auswärtige Amt verfügt über keine eigenen Informationen zu "ethnischen Säuberungen" durch Peschmerge-Milizen im Nordirak. Eine kompakte Auflistung von Fällen von sog. "ethnischen Säuberungen" durch Peschmerga-Milizen im Nordirak und insbesondere von Fällen gezielter Zerstörungen von Siedlungen, deren ursprüngliche Bewohner vor dem kriegerischen Konflikt in der Region geflohen sind, kann daher nicht erstellt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle aus folgenden, allgemein zugänglichen Quellen bekannt: "Report of the UN High Commissioner for Human Rights on the human rights situation in Iraq in the light of abuses committed by the so-called Islamic State in Iraq and the Levant and associated groups" vom 13.03.2015: http://www.ohchr.org/Documents/Countries/IQ/UNAMI_OHCHR_4th_POCReport-11Dec2014-30April2015.pdf Bericht des UN High Commissioner for Human Rights und des Menschenrechtsbüros der VN-Unterstützungskommission im Irak (UNAMI): "Report on the Protection of Civilians in the Armed Conflict in Iraq: 11 December 2014 -- 30 April 2015": http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RegularSessions/Session28/Documents/A_HRC_28_18_AUV.doc Bericht im Deutschlandfunk vom 15.07.2015: http://www.deutschlandfunk.de/kurden-im-nordirak-die-fragwuerdigen-methoden-der-peschmerga.724.de.html?dram:article_id=325533 Das Auswärtige Amt hat zu der o.g. Frage in seinen Antworten auf folgende Kleine Anfragen Stellung genommen: Kleine Anfrage 18/3828 vom 26.01.2015 Kleine Anfrage 18/4366 vom 18.03.2015 Die Fragen und Antworten können über die Webseite des Bundestags www.bundestag.de abgerufen werden" Diese Auskunft ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen