Ethylenoxid-Rückständen

Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Johannisbrotkernmehl (E410) und damit Hergestellter Lebensmittel.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
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Dipl.-Oecotroph. Nils Schumacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesundheitliche B…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Dipl.-Oecotroph. Nils Schumacher
Betreff
Ethylenoxid-Rückständen [#226768]
Datum
14. August 2021 11:31
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Johannisbrotkernmehl (E410) und damit Hergestellter Lebensmittel.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Oecotroph. Nils Schumacher Anfragenr: 226768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226768/ Postanschrift Dipl.-Oecotroph. Nils Schumacher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Oecotroph. Nils Schumacher
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsgesetz vom 14.08.2021 Sehr geehrter Herr Schumacher, in vorbezeichneter Angelegen…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsgesetz vom 14.08.2021
Datum
17. August 2021 12:44
Status
Warte auf Antwort
329,6 KB
Sehr geehrter Herr Schumacher, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegend unser heutiges Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.08.2021 Sehr geehrter Herr Schumacher, in vorbezeichneter Angelegenheit …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.08.2021
Datum
14. September 2021 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Schumacher, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen nur per E-Mail anliegenden Bescheid zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen