EU-Beihilferecht wegen Konzeptvergabe beim Elbtower

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadtentwicklungsbehörde hat mich heute wegen des nun folgenden Antrags an die HafenCity Hamburg GmbH verwiesen.

Laut Senatsdrucksache 21/13500 wurde das Elbtower-Grundstück im Rahmen eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens ausgeschrieben. Dabei erhält nicht (zwingend) das höchste Preisangebot, sondern das beste Konzept in Verbindung mit einer zuverlässigen Realisierung den Zuschlag.

Zu solchen Verfahren hat der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19) eine Ausarbeitung erstellt, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann:

https://www.bundestag.de/resource/blob/676596/01e17273c50b3099e1a64a386e866485/PE-6-102-19-pdf-data.pdf

Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung:

„Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“

Es besteht also eine EU-rechtliche Verpflichtung zur Notifizierung bei der EU-Kommission.

Ich bitte daher um die Dokumente, mit denen das Vorhaben bei der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung notifiziert worden ist.

Falls eine solche Notifizierung in Brüssel nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um die Dokumente, aus denen hervorgeht, wer entschieden hat, diese Notifizierung zu unterlassen, und wie dies begründet wurde. Falls diese Entscheidung auf externe oder interne juristische Gutachten gestützt wurde, bitte ich auch um Zugang dazu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtentwicklungsbeh…
An HafenCity Hamburg GmbH Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
EU-Beihilferecht wegen Konzeptvergabe beim Elbtower [#212828]
Datum
16. Februar 2021 15:12
An
HafenCity Hamburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadtentwicklungsbehörde hat mich heute wegen des nun folgenden Antrags an die HafenCity Hamburg GmbH verwiesen. Laut Senatsdrucksache 21/13500 wurde das Elbtower-Grundstück im Rahmen eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens ausgeschrieben. Dabei erhält nicht (zwingend) das höchste Preisangebot, sondern das beste Konzept in Verbindung mit einer zuverlässigen Realisierung den Zuschlag. Zu solchen Verfahren hat der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Konzeptvergabe und EU-Beihilferecht“ (PE 6 -3000 -102/19) eine Ausarbeitung erstellt, die unter folgender Adresse abgerufen werden kann: https://www.bundestag.de/resource/blob/676596/01e17273c50b3099e1a64a386e866485/PE-6-102-19-pdf-data.pdf Zusammenfassend heißt es in der Ausarbeitung: „Im Ergebnis wirft das Instrument der Konzeptvergabe vielfältige EU-beihilferechtliche Fragen auf. Höchstrichterliche Entscheidungen hierzu sind nicht ersichtlich. Anders als bei der Direktvergabe, bei der die Vergabe zum Verkehrswert erfolgt bzw. nach dem Bieterverfahren, bei der der Zuschlag auf das höchste Gebot erteilt wird, ist bei der Konzeptvergabe die Qualität des Konzepts für die Vergabe entscheidend. Soweit dadurch eine Vergabe unter dem Marktpreis erfolgt, wird den EU-beihilferechtlichen Maßstäben folgend regelmäßig eine Begünstigung i.S.d. Art.107 Abs.1 AEUV vorliegen.(…) Soweit im Rahmen der Konzeptvergabe eine Beihilfe im Sinne des Art.107 Abs.1 AEUV vorliegt und keine Rechtfertigung aufgrund der Regelungen im DAWI-Paket, des Art.107 Abs.2, 3 AEUV bzw. der De-minimis-Verordnungen möglich ist, sieht Art.108 Abs.3 AEUV eine Pflicht zur Notifizierung der Beihilfe bei der Kommission und eine dem sich anschließende Beihilfeprüfung vor (…).“ Es besteht also eine EU-rechtliche Verpflichtung zur Notifizierung bei der EU-Kommission. Ich bitte daher um die Dokumente, mit denen das Vorhaben bei der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung notifiziert worden ist. Falls eine solche Notifizierung in Brüssel nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um die Dokumente, aus denen hervorgeht, wer entschieden hat, diese Notifizierung zu unterlassen, und wie dies begründet wurde. Falls diese Entscheidung auf externe oder interne juristische Gutachten gestützt wurde, bitte ich auch um Zugang dazu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 212828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212828/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
HafenCity Hamburg GmbH
Sehr geehrter Herr Schönberger, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie befindet sich in Bearbeitung. Mi…
Von
HafenCity Hamburg GmbH
Betreff
WG: EU-Beihilferecht wegen Konzeptvergabe beim Elbtower [#212828]
Datum
18. Februar 2021 15:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schönberger, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
HafenCity Hamburg GmbH
Sehr geehrter Herr Schönberger, wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 16. Februar 2021, die wir wie folgt beantwor…
Von
HafenCity Hamburg GmbH
Betreff
AW: EU-Beihilferecht wegen Konzeptvergabe beim Elbtower [#212828]
Datum
15. März 2021 16:37
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schönberger, wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 16. Februar 2021, die wir wie folgt beantworten: 1. Nach unserer Kenntnis hat die Europäische Kommission keine Bedenken hinsichtlich einer möglichen Beihilferechtswidrigkeit des Elbtower-Verfahrens erhoben. 2. Auch wir können keinen Verstoß gegen das Beihilferecht erkennen. Die Europäische Kommission hat in ihrer „Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe“ (Aktenzeichen: 2016/C 262/01) Vorgaben zur Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand aufgestellt, die beim Elbtower-Verfahren eingehalten wurden. Daher bestand für uns keine Veranlassung, eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission vorzunehmen. Die Bekanntmachung der Europäischen Kommission ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und auch sonst öffentlich zugänglich (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Down...). 3. Diese Einschätzung wurde bestätigt in der Sitzung Nr. 21/33 des Stadtentwicklungsausschusses am 13. September 2018, in der Rechtsanwalt Dr. Schellenberg (Kanzlei Heuking) als von der FDP-Fraktion benannter Sachverständiger ausführte: „Da es ja ein Verkaufsthema ist, muss der vergaberechtliche Maßstab deswegen angewendet werden, weil wir ja verhindern müssen, dass durch dieses Verfahren staatliches Geld sozusagen zu Unrecht oder nicht mit einem Gegenwert, also staatliches Eigentum nicht mit einem Gegenwert versehen wird, also das Thema verbotene Beihilfe gewährt wird. Und so, wie ich es im Augenblick sehe, ist das hier auch sauber gelaufen und ist nicht zu beanstanden.“ Das Protokoll dieser Sitzung ist in der Parlamentsdatenbank öffentlich zugänglich (https://www.buergerschaft-hh.de/parld...). Ein schriftliches Gutachten von Herrn Dr. Schellenberg liegt nach unserer Kenntnis nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage hiermit beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 15. März. Allerdings ist mein Antrag auf Zuga…
An HafenCity Hamburg GmbH Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: EU-Beihilferecht wegen Konzeptvergabe beim Elbtower [#212828]
Datum
20. März 2021 14:37
An
HafenCity Hamburg GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 15. März. Allerdings ist mein Antrag auf Zugang zu Dokumenten damit noch nicht erledigt. Sie schreiben: „Nach unserer Kenntnis hat die Europäische Kommission keine Bedenken hinsichtlich einer möglichen Beihilferechtswidrigkeit des Elbtower-Verfahrens erhoben“. Allerdings teilen Sie mir auch mit, dass keine Notifizierung des Verfahrens bei der Kommission erfolgt ist. Gemäß Artikel 4 der VERORDNUNG (EU) 2015/1589 DES RATES vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union prüft und beschließt die Kommission in Beihilfesachen nach deren Anmeldung durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 der Verordnung. http://data.europa.eu/eli/reg/2015/1589/oj Da gemäß Ihrer Auskunft keine Anmeldung erfolgt ist, kann normalerweise auch keine Prüfung seitens der Kommission vorgenommen worden sein. Alternativ käme allenfalls noch in Frage, dass die Kommission gemäß Artikel 12 der Verordnung von Amts wegen oder aufgrund einer Beschwerde tätig geworden ist. Hiermit beantrage ich daher Zugang zu den Dokumenten, in denen der FHH seitens der Europäischen Kommission mitgeteilt wurde, sie habe keine Bedenken bezüglich einer möglichen Beihilferechtswidrigkeit des Elbtower-Verfahrens. Falls es keine solche Mitteilungen seitens der Kommission geben sollte, beantrage ich Zugang zu Dokumenten anderer Herkunft, auf die Sie Ihre Aussage stützen, die Kommission habe keine Bedenken erhoben. In meinem Antrag vom 16. Februar hatte ich auch um Zugang zu Dokumenten gebeten, aus denen hervorgeht, wer entschieden hat, die Notifizierung bei der EU-Kommission zu unterlassen, und wie dies begründet wurde. Aus Ihrer Antwort erschließt sich mir nicht, ob solche Dokumente existieren oder nicht. Bitte teilen Sie mir mit, ob solche Dokumente existieren und machen Sie mir diese gegebenenfalls zugänglich. Um ein förmliches Widerspruchs-Verfahren zu vermeiden, bitte ich um einen Bescheid bis spätestens 9. April. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 212828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212828/
HafenCity Hamburg GmbH
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Nachricht vom 20. März 2021 haben wir erhalten. Dazu folgende Anmerkungen: …
Von
HafenCity Hamburg GmbH
Betreff
AW: EU-Beihilferecht wegen Konzeptvergabe beim Elbtower [#212828]
Datum
1. April 2021 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihre Nachricht vom 20. März 2021 haben wir erhalten. Dazu folgende Anmerkungen: 1. Eine Notifizierung der EU-Kommission fand nicht statt. Wie bereits im vorangegangenen Schriftverkehr dargelegt, wäre eine Notifizierung auch nicht geboten gewesen. 2. Dennoch hat die EU-Kommission Kenntnis von dem Elbtower-Verfahren. Es wurde 2018 im EU-Parlament zum Gegenstand zweier Anfragen an die EU-Kommission. Die Anfragen können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://www.europarl.europa.eu/doceo/... und https://www.europarl.europa.eu/doceo/... 3. Zudem gab es nach unserer Kenntnis zwei Beschwerdeverfahren vor der EU-Ombudsstelle, die dort unter den Aktenzeichen 199/2020/JN und 311/2020/JN geführt wurden. Die entsprechenden Entscheidungen des EU-Bürgerbeauftragten können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://www.ombudsman.europa.eu/de/ca... 4. Aus den Entscheidungen ergibt sich, dass sowohl die EU-Kommission als auch der EU-Bürgerbeauftrage den Sachverhalt unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Rechtsprechung geprüft haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das Elbtower-Verfahren nicht zu beanstanden war. 5. Darüber hinaus existieren bei uns keine der von ihnen begehrten Dokumente, die wir Ihnen zugänglich machen können. Wir gehen davon aus, dass Ihre Anfrage hiermit vollständig beantwortet und erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Schönberger
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie verweisen auf vier Dokumente der EU-Kommissio…
An HafenCity Hamburg GmbH Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: EU-Beihilferecht wegen Konzeptvergabe beim Elbtower [#212828]
Datum
5. April 2021 12:42
An
HafenCity Hamburg GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie verweisen auf vier Dokumente der EU-Kommission bzw. der EU-Bürgerbeauftragten. Sie schreiben, daraus ergebe sich, „dass sowohl die EU-Kommission als auch der EU-Bürgerbeauftrage den Sachverhalt unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Rechtsprechung geprüft haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass das Elbtower-Verfahren nicht zu beanstanden war.“ Ihre Schlussfolgerung kann ich nach Lektüre der Dokumente nicht nachvollziehen. Drei der vier Dokumente beziehen sich auf die Frage der Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts, also nicht auf das EU-Beihilferecht, um das es in meiner Anfrage bei Ihnen ging. Nur ein Dokument (199/2020/JN) bezieht sich auf das EU-Beihilferecht. In dieser Beschwerde bei der EU-Bürgerbeauftragten ging es dem Beschwerdeführer offenbar darum, als „Beteiligter“ anerkannt zu werden, was von der EU-Kommission verweigert worden war. Es ging also um eine Verfahrensfrage. Zur Sache selbst enthält die Entscheidung der EU-Bürgerbeauftragten keinerlei Aussagen, lediglich den Hinweis, dass die Kommission den Beschwerdeführer über „ihre vorläufige Beurteilung der mutmaßlichen staatlichen Beihilfe informiert“ habe. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 212828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212828/