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EU-DSGVOkonforme Nutzung von ZOOM durch Dez.46 BR Arnsberg
- die Verfahrensbeschreibung zu der durch das Dezernat 46 Bezirksregierung Arnsberg eingesetzten Videokonferenz-Software ZOOM eines us-amerikanischen Anbieters
- den dazugehörigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
- weiter Verträge zu der Software, die ein EU-DSGVO-entsprechendes Schutzniveau der personenbezogenen Daten sicherstellen.
- eine Einschätzung der LDI NRW, ob die gesetzlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang erfüllt wurden
Ich bitte ausdrücklich um eine Übersendung in digitaler Form.
Information nicht vorhanden
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Datum18. Februar 2022
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22. März 2022
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