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EU-DSGVOkonforme Nutzung von ZOOM durch Dez.46 BR Arnsberg

- die Verfahrensbeschreibung zu der durch das Dezernat 46 Bezirksregierung Arnsberg eingesetzten Videokonferenz-Software ZOOM eines us-amerikanischen Anbieters
- den dazugehörigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
- weiter Verträge zu der Software, die ein EU-DSGVO-entsprechendes Schutzniveau der personenbezogenen Daten sicherstellen.
- eine Einschätzung der LDI NRW, ob die gesetzlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang erfüllt wurden

Ich bitte ausdrücklich um eine Übersendung in digitaler Form.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU-DSGVOkonforme Nutzung von ZOOM durch Dez.46 BR Arnsberg [#241297]
Datum
18. Februar 2022 17:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Verfahrensbeschreibung zu der durch das Dezernat 46 Bezirksregierung Arnsberg eingesetzten Videokonferenz-Software ZOOM eines us-amerikanischen Anbieters - den dazugehörigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung - weiter Verträge zu der Software, die ein EU-DSGVO-entsprechendes Schutzniveau der personenbezogenen Daten sicherstellen. - eine Einschätzung der LDI NRW, ob die gesetzlichen Vorschriften in diesem Zusammenhang erfüllt wurden Ich bitte ausdrücklich um eine Übersendung in digitaler Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241297/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.2.2022 Aktenzeichen: 209.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: EU-DSGVOkonforme Nutzung von ZOOM durch Dez.46 BR Arnsberg [#241297]
Datum
23. Februar 2022 10:04
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 18.2.2022 Aktenzeichen: 209.2.7-1390/22 ________________________________ Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Darin bitten Sie um Informationen, die hier nicht vorhanden sind. Weder liegen mir die Verfahrensbeschreibung zu der durch das Dezernat 46 Bezirksregierung Arnsberg eingesetzten Videokonferenz-Software ZOOM noch dazugehörige bzw. weitere Verträge in diesem Zusammenhang vor. Auch eine datenschutzrechtliche Einschätzung zu diesem Sachverhalt wurde von mir nicht abgegeben und ist daher nicht vorhanden. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die Bezirksregierung Arnsberg zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
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