EU Grenzmanagement

Welche Unternehmen sind beteiligt am Grenzmanagement?
Insbesondere automatisierte Grenzkontrolle (biometrische Daten/ Software)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Unternehmen sind beteiligt am …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU Grenzmanagement [#301654]
Datum
1. März 2024 17:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Unternehmen sind beteiligt am Grenzmanagement? Insbesondere automatisierte Grenzkontrolle (biometrische Daten/ Software)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5 Betreff: …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
EU Grenzmanagement [#301654]
Datum
18. März 2024 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 1. März 2024 (Bezug), teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) keine amtlichen Informationen zu Ihrer Fragestellung vorhanden sind. Regelungen zum EU-Grenzmanagement liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, sodass Ihnen keine Auskunft hierüber erteilt werden kann. Da Grenzsicherung grundsätzlich eine Aufgabe der Polizei ist, empfehle ich Ihnen, sich an das Bundesministerium des Inneren zu wenden, welches Ihnen gegebenenfalls Ihren Fragen zur Grenzkontrolle und zu einem „EU-Grenzmanagement“ beantworten kann. Mit freundlichen Grüßen