EU Rüge Feuerwerksvorschriften

Wie ich der Presse entnommen habe, wurde Deutschland von der EU für seine strengen Regeln bezüglich Feuerwerk gerügt. (BAM ID)

Bitte senden Sie mir die Rüge und das Antwortschreiben.

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article124157258/EU-ruegt-Feuerwerk-Vorschriften-in-Deutschland.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Januar 2015
  • Frist
    13. Februar 2015
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ich der Pres…
An Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU Rüge Feuerwerksvorschriften [#8344]
Datum
9. Januar 2015 15:49
An
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ich der Presse entnommen habe, wurde Deutschland von der EU für seine strengen Regeln bezüglich Feuerwerk gerügt. (BAM ID) Bitte senden Sie mir die Rüge und das Antwortschreiben. Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article124157258/EU-ruegt-Feuerwerk-Vorschriften-in-Deutschland.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde von Herrn Dr. Eckhardt zuständigkeitshalber an das Bundesministeri…
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Betreff
AW: EU Rüge Feuerwerksvorschriften [#8344]
Datum
12. Januar 2015 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde von Herrn Dr. Eckhardt zuständigkeitshalber an das Bundesministerium des Innern, Referat KM 5, mit der Bitte um Beantwortung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen