EU und Leistungsschutzrecht

1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.

2.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG

3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.

4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung.

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  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Informat…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
EU und Leistungsschutzrecht [#9293]
Datum
10. April 2015 10:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG. 2.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG 3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG. 4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Markus Beckedahl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Beckedahl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl
Bundesministerium der Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
121,8 KB

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Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
AW: [#9293] Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage "EU und Leistungs…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
AW: [#9293]
Datum
12. Mai 2015 14:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage "EU und Leistungsschutzrecht" vom 10.04.2015 (#9293) fragten Sie an, ob ich auch bereit bin, entstehende Kosten in Höhe von rund 210 Euro+ zu tragen. Da mir nichts anderes übrig bleibt, von meinem Recht Gebrauch zu machen, bin ich dazu bereit und fordere weiterhin die angefragten Informationen an. Mit freundlichen Grüßen, Markus Beckedahl Anfragenr: 9293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Beckedahl << Adresse entfernt >>