Evakuierung in AFG

Wenn die Evakuierung der DEU Staatsbürger und Ortskräfte so wichtig ist, warum werden nur drei A400M für die Evakuierung eigesetzt?
Warum wird hier nicht jedes verfügbare Flugzeug (A400M) eingesetzt? Es kann ja derzeit keine anderen Aufträge für die Bw geben, als diese Evakuierung mit allen verfügbaren Kräften zu unterstützen.

Inwieweit werden weitere A400M bereitgestellt?
Inwieweit werden die Umläufe der Maschinen erhöht?
Wieviele A400M stehen zur Verfügung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn die Evakuierung der D…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evakuierung in AFG [#227059]
Datum
19. August 2021 12:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn die Evakuierung der DEU Staatsbürger und Ortskräfte so wichtig ist, warum werden nur drei A400M für die Evakuierung eigesetzt? Warum wird hier nicht jedes verfügbare Flugzeug (A400M) eingesetzt? Es kann ja derzeit keine anderen Aufträge für die Bw geben, als diese Evakuierung mit allen verfügbaren Kräften zu unterstützen. Inwieweit werden weitere A400M bereitgestellt? Inwieweit werden die Umläufe der Maschinen erhöht? Wieviele A400M stehen zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227059/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1659 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 19.08.2021 (s.u.) Sehr …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Evakuierung in AFG [#227059]
Datum
20. August 2021 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1659 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 19.08.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt, sondern Sie bitten um Mitteilung zum Sachstand und Planung eines Sachverhaltes. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um ggf. dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfrage zu den Evakuierungsflügen der Bundeswehr Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich weitergeleit…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage zu den Evakuierungsflügen der Bundeswehr
Datum
24. August 2021 09:50
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden und ich darf sie wie folgt beantworten: Die Anzahl der durch die Bundeswehr für die Evakuierungsmission in Afghanistan eingesetzten Flugzeuge richtet sich nach den möglichen Flügen. Die Organisation des Flugbetriebes auf dem Hamid Karzai International Airport in Kabul wird derzeit von den US-Streitkräften wahrgenommen. Sie teilen auch allen Evakuierungsflügen die Lande- und Start-Slots zu. Derzeit (Stand 24.08.) hat die Bundeswehr täglich fünf Slots, die wir auch nutzten. Für die taktischen Evakuierungsflüge zwischen Kabul und unserem Drehkreuz Taschkent in Usbekistan setzen wir fünf Transportmaschinen vom Typ A400M ein, die für diesen Auftrag speziell konfiguriert sind. Dabei übernehmen 2 - 3 Maschinen die Flüge, die anderen sind in Bereitschaft und Reserve. Zusätzlich steht noch eine A400M in der sogenannten MedEvac-Rolle, d.h. ausgerüstet als Rettungsflieger und besetzt mit medizinischem Personal, rund um die Uhr in Taschkent in Bereitschaft, um im Notfall medizinische Evakuierungsflüge durchführen zu können. Der Weitertransport der in Taschkent ankommenden Evakuierten nach Deutschland geschieht in Verantwortung des Auswärtigen Amtes, das dafür gecharterte Maschinen und auch Flugzeuge der Bundeswehr einsetzt. Mit freundlichem Gruß