Evakuierungen Steinbachtalsperre Juli 2021

Welche Modellierung war Grundlage der Evakuierungsentscheidungen?
Bitte charakterisieren sie die dieser Modellierung zu Grunde liegenden Daten in Bezug auf Aktualität, Quelle und Erhebungsmethodik.
Was waren die vorgegebenen Parameter dieser Modellierung?
Wurde eine Karte mit Risikozonen erstellt? Falls ja, bitte senden Sie mir diese zu.

Ergebnis der Anfrage

"Modellierungen, die für den Fall eines Versagens der Talsperre die Flutungen im Unterlauf darstellen, liegen nicht vor."
Die Entscheidung zur Evakuierung wurde nicht durch die Bezirksregierung Köln getragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2021
  • Frist
    25. September 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evakuierungen Steinbachtalsperre Juli 2021 [#225101]
Datum
17. Juli 2021 23:11
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Modellierung war Grundlage der Evakuierungsentscheidungen? Bitte charakterisieren sie die dieser Modellierung zu Grunde liegenden Daten in Bezug auf Aktualität, Quelle und Erhebungsmethodik. Was waren die vorgegebenen Parameter dieser Modellierung? Wurde eine Karte mit Risikozonen erstellt? Falls ja, bitte senden Sie mir diese zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 225101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225101/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr Antragsteller/in Ihr Schreiben vom 17.07.2021 habe ich erhalten und werde es als Antrag nach dem Umweltinfor…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Evakuierungen Steinbachtalsperre Juli 2021 [#225101]
Datum
20. Juli 2021 18:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Schreiben vom 17.07.2021 habe ich erhalten und werde es als Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) behandeln. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Krisensituation eine umgehende Bearbeitung nicht möglich ist. Die mit der Sache befassten Kolleginnen und Kollegen befinden sich vielfach im Dauereinsatz zur akuten Bewältigung der Situation. Deswegen und aufgrund der Komplexität Ihrer Anfrage gehe ich von einer Bearbeitungszeit von zwei Monaten aus, vgl. auch § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UIG i.V.m. § 2 S. 3 UIG NRW. Ich werde zu gegebener Zeit ungefragt auf Ihre Anfrage zurückkommen. Etwaige Rückfragen zur Konkretisierung des Antragsgegenstandes behalte ich mir vor. Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Köln
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 17.07.2021. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteile…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Evakuierungen Steinbachtalsperre Juli 2021 [#225101]
Datum
26. August 2021 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 17.07.2021. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Von der Bezirksregierung Köln wurde keine Allgemeinverfügung zu Evakuierungen unterhalb der Steinbachtalsperre im Zusammenhang mit der Krisensituation im Juli 2021 ausgesprochen. Sollten Sie insofern weitere Informationen benötigen, rege ich daher an, dass Sie sich an den Kreis Euskirchen und den Rhein-Sieg-Kreis wenden. Modellierungen, die für den Fall eines Versagens der Talsperre die Flutungen im Unterlauf darstellen, liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen