Evaluation des Abwicklungsprozesses der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung nach Insolvenz von Reiseveranstaltern der Thomas Cook- Gruppe und der Tour Vital Touristik GmbH

die bei der BDO AG Wirtschaftsprüfergesellschaft beauftragte Evaluation des Abwicklungsprozesses der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung nach Insolvenz von Reiseveranstaltern der Thomas Cook-Gruppe und der Tour Vital Touristik GmbH

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2023
  • Frist
    9. August 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Kaufmann (Wikimedia Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die bei der BDO AG Wirtschaftsprüferg…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Stefan Kaufmann (Wikimedia Deutschland e.V.)
Betreff
Evaluation des Abwicklungsprozesses der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung nach Insolvenz von Reiseveranstaltern der Thomas Cook- Gruppe und der Tour Vital Touristik GmbH [#283455]
Datum
7. Juli 2023 18:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bei der BDO AG Wirtschaftsprüfergesellschaft beauftragte Evaluation des Abwicklungsprozesses der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung nach Insolvenz von Reiseveranstaltern der Thomas Cook-Gruppe und der Tour Vital Touristik GmbH
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 283455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283455/ Postanschrift Stefan Kaufmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann (Wikimedia Deutschland e.V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0246 Sehr geehrter Herr Kaufmann, zu Ihrem Antrag nach de…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Evaluation des Abwicklungsprozesses der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung nach Insolvenz von Reiseveranstaltern der Thomas Cook- Gruppe und der Tour Vital Touristik GmbH [#283455]
Datum
19. Juli 2023 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0246 Sehr geehrter Herr Kaufmann, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 7. Juli 2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Eine Voraussetzung für den Zugangsanspruch ist das Vorhandensein der Information bei der Behörde (Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 398, § 2 Rn. 35 ff.). Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verfügt nicht über die von Ihnen erbetene Information. Der Schlussbericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Evaluation des Abwicklungsprozesses der freiwilligen Ausgleichszahlung liegt bislang nicht vor. Es ist auch noch nicht absehbar, wann mit einer Übersendung gerechnet werden kann. Mit freundlichen Grüßen