Evaluation Pilotprojekt zur Aussetzung der Remonstration im Visa-Verfahren (bezugnehmend Pressmitteilung vom 07.06.2023)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

mit Pressemitteilung vom 07.06.2023 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/aussetzung-remonstrationen-visaverfahren/2600808) informieren Sie über ein Pilotprojekt zur Aussetzung von Remonstrationen in Visaverfahren in China, Marokko und der Türkei. Laut der Pressemitteilung soll das Pilotprojekt sechs Monate lang durchgeführt werden und anschließend evaluiert werden.
Zum Zeitpunkt dieser Anfrage gibt es keine öffentlich zugänglichen Informationen zu o.g. Evaluation. In der Praxis wird das Projekt allerdings in ausgeweiteter Form fortgeführt. Auf Ihrer Homepage heißt es zum Zeitpunkt dieser Anfrage: „Aufgrund der Teilnahme an einem Pilotprojekt zur Gewinnung zusätzlicher Kapazitäten für die Visabearbeitung sind Remonstrationen bis einschließlich des 30.06.2024 nicht möglich an den Visastellen in China, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Thailand, Türkei, Tunesien und Vietnam.“

Hiermit möchte ich Sie auffordern, mir alle Dokumente zur Evaluation des Pilotprojekts in China, Marokko und der Türkei vollumfänglich zuzusenden. Unabhängig davon, ob die Evaluation als abgeschlossen gilt, bezieht sich diese Anfrage auch auf alle Unterlagen, die bei der Entscheidung für die Ausweitung der Länder eingeflossen sind, in denen die Remonstrationsmöglichkeit ab 01.01.2024 ausgesetzt wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    1. April 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, mit Pressemitteilung vom 07.06.2023 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/n…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation Pilotprojekt zur Aussetzung der Remonstration im Visa-Verfahren (bezugnehmend Pressmitteilung vom 07.06.2023) [#304705]
Datum
1. April 2024 15:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, mit Pressemitteilung vom 07.06.2023 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/aussetzung-remonstrationen-visaverfahren/2600808) informieren Sie über ein Pilotprojekt zur Aussetzung von Remonstrationen in Visaverfahren in China, Marokko und der Türkei. Laut der Pressemitteilung soll das Pilotprojekt sechs Monate lang durchgeführt werden und anschließend evaluiert werden. Zum Zeitpunkt dieser Anfrage gibt es keine öffentlich zugänglichen Informationen zu o.g. Evaluation. In der Praxis wird das Projekt allerdings in ausgeweiteter Form fortgeführt. Auf Ihrer Homepage heißt es zum Zeitpunkt dieser Anfrage: „Aufgrund der Teilnahme an einem Pilotprojekt zur Gewinnung zusätzlicher Kapazitäten für die Visabearbeitung sind Remonstrationen bis einschließlich des 30.06.2024 nicht möglich an den Visastellen in China, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Thailand, Türkei, Tunesien und Vietnam.“ Hiermit möchte ich Sie auffordern, mir alle Dokumente zur Evaluation des Pilotprojekts in China, Marokko und der Türkei vollumfänglich zuzusenden. Unabhängig davon, ob die Evaluation als abgeschlossen gilt, bezieht sich diese Anfrage auch auf alle Unterlagen, die bei der Entscheidung für die Ausweitung der Länder eingeflossen sind, in denen die Remonstrationsmöglichkeit ab 01.01.2024 ausgesetzt wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304705/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2024 (Evaluation Pilotprojekt Aussetzung Remonst…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2024 (Evaluation Pilotprojekt Aussetzung Remonstration im Visumverfahren); Vg. 137-2024
Datum
2. April 2024 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2024 (Evaluation Pilotprojekt Aussetzung Rem…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.04.2024 (Evaluation Pilotprojekt Aussetzung Remonstration im Visumverfahren); Vg. 137-2024 [#304705]
Datum
4. April 2024 00:27
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Hauptmotivation für meine Anfrage ist, dass mit Pressemitteilung 07.06.2023 eine Evaluation des Pilotprojekts, das ursprünglich bis 31.12.2023 laufen sollte, angekündigt wurde, es seitdem jedoch keine weitere Pressemitteilung gab und keine Information über die Evaluationsergebnisse seitens des Auswärtigen Amtes gab. Stattdessen wurde die Anzahl der Visastellen, an denen die Möglichkeit der Remonstration bei Visaablehnung ausgesetzt wurde, mit 01.01.2024 deutlich ausgeweitet, und die Aussetzung der Remonstrationsmöglichkeit nunmehr bis 30.06.2024 verlängert. Sollte das Auswärtige Amt die Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse und eine Information der Öffentlichkeit zur Remonstrationspraxis bis spätestens 30.06.2024 planen, bitte ich um entsprechenden Hinweis. In diesem Fall ziehe ich meinen Informationsfreiheitsantrag zurück. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Regelung, über die eine interessierte Öffentlichkeit informiert werden sollte. Die Tatsache, dass sie mit Pressemitteilung vom 07.06.2023 über den Start des Pilotprojekts informiert haben, lässt mich vermuten, dass diese Einschätzung in ihrem Hause geteilt wird, und hoffentlich eine entsprechende proaktive Information seitens des Auswärtigen Amtes geplant ist. Falls keine entsprechende Information geplant ist, halte ich den Antrag aufrecht. In diesem Falle gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Dokumente bei Ihnen im Haus sprichwörtlich „in der Schublade“ liegen und der erforderliche Aufwand im Rahmen einer kostenfreien Anfrage liegt. Falls dem nicht so sein sollte, bitte ich um Vorabmitteilung bzw. Beratung bezüglich der voraussichtlichen Kosten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304705/