Evaluation zu Regelungen zu Geschlechtergerechter Sprache

- Unterlagen zur Evaluation und Weiterentwicklung zum "Erlass zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der Kommunikation von Schulen" vom 9. September 2021
- Weitere nach dem 9. September 2021 veröffentliche Erlasse, Verfügungen, Beschlüsse, Anweisungen und sonstige Dokumente, die Sprachregelungen in Bezug auf Geschlecht im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums regeln. Wenn diese bereits öffentlich sind, freue ich mich über einen Verweis auf die Fundstelle
- Statistiken, Zählungen, Schreiben, sowie alle sonstigen Dokumente des Ministerium, die über Verstöße und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen oder Sanktionen berichtet. Für diesen Teil der Anfrage frage ich explizit sowohl nach allen Arten von Dokumenten, die das Ministerium selbst erstellt hat, als auch zugesandte Schreiben und Dokumente. Bei letzteren können personenbezogene Daten geschwärzt werden, um eine zügige Beantwortung zu ermöglichen.

Ich freue mich über eine Antwort in elektronischer Form.

Ergebnis der Anfrage

Ich wollte wissen, was sich nach dem de facto "Gender-Verbot" in SH so getan hat.

Das Ministerium weiß nichts von Verstößen, es gibt keine anderen Bereiche mit vergleichbaren Regelungen und evaluiert hat auch niemand was.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen zur Evaluation und Weite…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluation zu Regelungen zu Geschlechtergerechter Sprache [#294434]
Datum
8. Dezember 2023 11:28
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur Evaluation und Weiterentwicklung zum "Erlass zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der Kommunikation von Schulen" vom 9. September 2021 - Weitere nach dem 9. September 2021 veröffentliche Erlasse, Verfügungen, Beschlüsse, Anweisungen und sonstige Dokumente, die Sprachregelungen in Bezug auf Geschlecht im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums regeln. Wenn diese bereits öffentlich sind, freue ich mich über einen Verweis auf die Fundstelle - Statistiken, Zählungen, Schreiben, sowie alle sonstigen Dokumente des Ministerium, die über Verstöße und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen oder Sanktionen berichtet. Für diesen Teil der Anfrage frage ich explizit sowohl nach allen Arten von Dokumenten, die das Ministerium selbst erstellt hat, als auch zugesandte Schreiben und Dokumente. Bei letzteren können personenbezogene Daten geschwärzt werden, um eine zügige Beantwortung zu ermöglichen. Ich freue mich über eine Antwort in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294434/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Antwort auf Ihre Anfrage vom 8.12.2023 [#294434] Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Anfrage vom 8. Dez…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage vom 8.12.2023 [#294434]
Datum
5. Januar 2024 08:46
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Anfrage vom 8. Dezember 2023 kann leider nicht entsprochen werden. Zu Ihrer Frage Nr. 1: der Landesregierung liegen keine Unterlagen zur Evaluation und Weiterentwicklung des "Erlasses zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der Kommunikation von Schulen" vom 9. September 2021" vor. Zu Ihrer Frage 2: der Landesregierung liegen keine weiteren nach dem 9. September 2021 veröffentliche Erlasse, Verfügungen, Beschlüsse, Anweisungen und sonstige Dokumente, die Sprachregelungen in Bezug auf Geschlecht im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums regeln, vor. Zu Ihrer Frage Nr. 3: der Landesregierung liegen keine Statistiken, Zählungen, Schreiben sowie sonstige Dokumente die über Verstöße und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen oder Sanktionen vor. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass der Erlass an Schulen in Schleswig-Holstein nicht umgesetzt wird. Im Übrigen gilt der Grundsatz der Selbstverwaltung der Schulen gem. § 3 Schulgesetz (SchulG). Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Referat III 36 Schulartübergreifende Schulaufsichtsangelegenheiten und Personalentwicklung für schulische Führungskräfte - Brunswiker Straße 16 - 22, 24105 Kiel Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen