Evaluierung des IFG

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Hessen hat im Vorfeld zur Vorlage eines Entwurfs für ein Landes-IFG in Hessen Ihre Behörde u.a. um Stellungnahme gebeten. Es hat ausgeführt, dass Sie auf eine Anfrage zur Veröffentlichung nicht reagiert haben (https://fragdenstaat.de/anfrage/evaluation-des-ifg-1/#nachricht-480827).

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Stellungnahme im Rahmen der Evaluierung durch das Land Hessen
die Anfrage des Hessischen Landesinnnenministeriums sowie der interne Abwägungsprozess hierzu

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> das Land Hessen hat …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluierung des IFG [#185490]
Datum
27. April 2020 22:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> das Land Hessen hat im Vorfeld zur Vorlage eines Entwurfs für ein Landes-IFG in Hessen Ihre Behörde u.a. um Stellungnahme gebeten. Es hat ausgeführt, dass Sie auf eine Anfrage zur Veröffentlichung nicht reagiert haben (https://fragdenstaat.de/anfrage/evaluation-des-ifg-1/#nachricht-480827). Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Stellungnahme im Rahmen der Evaluierung durch das Land Hessen die Anfrage des Hessischen Landesinnnenministeriums sowie der interne Abwägungsprozess hierzu Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/185490/upload/95ebdf7c62fa012818a4e215a685ae596e8d2405/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-04-28 - Ihr Schreiben vom 28.04.2020 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist im Min…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-04-28 - Ihr Schreiben vom 28.04.2020
Datum
28. April 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,0 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist im Ministerium des Innern NRW eingegangen. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für Herrn Minister Reul von großer Bedeutung. Nach Durchsicht Ihres Schreibens haben wir Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung in die entsprechende Fachlichkeit weitergeleitet. Hier wird geprüft, ob und wie man Ihnen weiterhelfen kann. Nach Abschluss der Bearbeitung wird sich unsere Fachabteilung mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies kann mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitte ich um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: 2020-04-28 - R-KOM BD an Abt. 1 - <Antragsteller/in, Antragsteller/in> Sehr Antragsteller/in anlässlich…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2020-04-28 - R-KOM BD an Abt. 1 - <Antragsteller/in, Antragsteller/in>
Datum
4. Mai 2020 11:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anlässlich Ihrer nachstehenden Anfrage übersende ich Ihnen antragsgemäß die Stellungnahme meines Hauses zu der im Jahr 2015 vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführten Bund-/Länderumfrage zu den Erfahrungen aus dem Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 2020-04-28 - R-KOM BD an Abt. 1 - <Antragsteller/in, Antragsteller/in> [#185490] Sehr << Anred…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 2020-04-28 - R-KOM BD an Abt. 1 - <Antragsteller/in, Antragsteller/in> [#185490]
Datum
4. Mai 2020 15:49
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Darf abschließend fragen, warum die Frage des Hessischen Innenministeriums auf Herausgabe des Dokuments nicht beantwortet worden ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/185490/upload/95ebdf7c62fa012818a4e215a685ae596e8d2405/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: WG: 2020-04-28 - R-KOM BD an Abt. 1 - <Antragsteller/in, Antragsteller/in> [#185490] Sehr Antragsteller/…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: 2020-04-28 - R-KOM BD an Abt. 1 - <Antragsteller/in, Antragsteller/in> [#185490]
Datum
6. Mai 2020 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei der damaligen Stellungnahme meines Hauses zu den Erfahrungen aus dem Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes handelte es sich um einen verwaltungsinternen Informationsaustausch anlässlich der im Jahr 2015 vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführten Bund-/Länderumfrage. Vor diesem Hintergrund wurde von der Möglichkeit des hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes Gebrauch gemacht, als beteiligter Dritter eine Einwilligung zum Informationszugang auf die Anfrage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport nicht abzugeben. Mit freundlichen Grüßen