Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Evaluierungs- und Planun…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen [#295321]
Datum
20. Dezember 2023 18:39
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/108 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium des…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen [#295321]
Datum
22. Dezember 2023 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IM1-0221-41/108 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Nach erster Prüfung bewerten wir Ihren Antrag derzeit als unbestimmt, da er nicht erkennen lässt, zu welchen vorhandenen Aufzeichnungen im Sinne von § 3 Nummer 3 LIFG der Zugang konkret begehrt wird. Anhand der von Ihnen gemachten Angaben können wir nicht erkennen, wo der Geschäftsbereich des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg betroffen sein könnte. Es ist unklar, was mit "Rechnungswesen" im Kontext einer Behörde gemeint ist oder in welcher Organisationseinheit die begehrten Informationen zu finden sein könnten. Wir weisen darauf hin, dass vom Informationsberechtigten verlangt wird (vgl. § 7 Absatz 2 Satz 1 LIFG), sein Begehren so konkret zu formulieren, dass für die Behörde erkennbar ist, wonach sie zu suchen hat. Mit einem Antrag auf Informationszugang muss sich die Art, der Umfang und das Ziel der begehrten Information bestimmen lassen. Dementsprechend findet ein Informationsbegehren seine Grenzen, wenn dessen Bearbeitung mangels erkennbaren Aktenbezugs einen für die informationspflichtige Stelle unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Jedenfalls ist eine informationspflichtige Stelle nicht verpflichtet, die Informationen aufzubereiten oder zu erläutern. Eine Bearbeitung bzw. interne Zuordnung Ihres Antrags ist auf dieser Grundlage derzeit nicht möglich. Wir bitten um Ergänzung beziehungsweise um Konkretisierung gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 LIFG, zu welchen amtlichen Informationen Sie Zugang begehren. Mit freundlichen Grüßen