Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Evaluierungs- und Planun…
An Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen [#297219]
Datum
15. Januar 2024 10:37
An
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297219/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Freiburg bezieht alle Verfahren, die für eine solche Funktional…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Anfragenr: 297219 Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen
Datum
16. Februar 2024 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Freiburg bezieht alle Verfahren, die für eine solche Funktionalität in Frage kommen, von Drittanbietern für Kommunen, vorzugsweise von der Komm.ONE. Bisher wird die Möglichkeit, Zahlungsinformationen auch über einen QR-Code bereitzustellen dort genutzt, wo das der Verfahrenshersteller als Bestandteil der Softwarelösung anbietet. Proaktive Planungen gibt es deshalb derzeit nicht. Aktuell stehen auch keine Verfahrensänderungen oder -ablösungen an, die solche Planungen erfordern würden. Daher gibt es auch keine entsprechenden Planungsdokumente. Sobald ein entsprechendes Angebot -mit allen notwendigen Zahlungsinformationen- durch den Verfahrenshersteller zur Verfügung gestellt wird, nimmt die Stadt Freiburg das auch in Anspruch. Derzeit sind u.a. Bußgeldbescheide und Mahnbescheide mit einem QR-Code versehen. Hierbei handelt es sich um Lösungen, die der kommunale IT-Dienstleister Komm.ONE zur Verfügung stellt. Mit freundlichen Grüßen