Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Evaluierungs- und Planun…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen [#299360]
Datum
6. Februar 2024 11:19
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299360/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Re: [T#59332545] Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen [#299360]
Datum
6. Februar 2024 11:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet.   Mit freundlichen Grüßen

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Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Freiburg bezieht alle Verfahren, die für eine solche Funktional…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Anfragenr: 299360 Evaluierungs- und Planungsdokumente zum Einsatz von EPC-QR-Codes in Ihrem Rechnungswesen
Datum
15. Februar 2024 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Freiburg bezieht alle Verfahren, die für eine solche Funktionalität in Frage kommen, von Drittanbietern für Kommunen, vorzugsweise von der Komm.ONE. Bisher wird die Möglichkeit, Zahlungsinformationen auch über einen QR-Code bereitzustellen dort genutzt, wo das der Verfahrenshersteller als Bestandteil der Softwarelösung anbietet. Proaktive Planungen gibt es deshalb derzeit nicht. Aktuell stehen auch keine Verfahrensänderungen oder -ablösungen an, die solche Planungen erfordern würden. Daher gibt es auch keine entsprechenden Planungsdokumente. Sobald ein entsprechendes Angebot -mit allen notwendigen Zahlungsinformationen- durch den Verfahrenshersteller zur Verfügung gestellt wird, nimmt die Stadt Freiburg das auch in Anspruch. Derzeit sind u.a. Bußgeldbescheide und Mahnbescheide mit einem QR-Code versehen. Hierbei handelt es sich um Lösungen, die der kommunale IT-Dienstleister Komm.ONE zur Verfügung stellt. Mit freundlichen Grüßen