Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung, ob bei den Projekten der Sozialvereine Pfefferberg e.V. und Die Globale e.V. nicht eine unnötige Doppel-/Querfinanzierung besteht.
Auf der Website des Quartiersmanagement Mehringplatz gibt es keinerlei Angaben über die Häufigkeit und Stundenanzahl.
Bitte teilen Sie mir den genauen Zeitrahmen sowie die Anzahl der Tage und Stunden der beiden Projekte mit. Ich bitte um Anwesenheitslisten, die belegen, wann wie viele Kinder da waren und deren Alter. Wann, von wem und wie oft wurde die Umsetzung dieser Projekte kontrolliert?
Es geht um folgende Projekte im Rahmen des Programms SOZIALE STADT:
1) Projekt: SPORT FREI
Zielgruppe: Vorschulkinder im Alter von 3 bis 5 Jahren
Zeitraum: 2013 bis 2015
Projektträger: Pfefferwerk e.V.
Fördersumme: 53.209 € (QF3)
2) Projekt: LERNWERKSTATT MEHRINGPLATZ
Zielgruppe: Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren
Zeitraum: 2011 bis 2013, Verstetigungsphase bis 2015
Projektträger: Die Globale e.V.
Fördersumme: 66.299 € (QF3)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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<Information-entfernt> <Information-entfernt>
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