Eventus eG - Herausgabe Sonderutachten der Firma Bansbach

Guten Tag << Antragsteller:in >>

das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig.

Am 11.03.2019 wurden im Prozess gegen Marco Terracciano folgende Dinge bekannt gegeben:

- Komplett Versagen des Prüfverbandes vbw

- Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.

Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf mir das Gutachten bis zum 13.04.2019 per E-Mail als PDF-Datei zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 00,00 Euro. Sollten die Kosten höher sein, bitte ich um kurzfristige Information der Kostenhöhe und eine detaillierte Aufstellung mit Begründung, weshalb die Kosten den Betrag von 00,00 Euro übersteigen.

Ich begründe wie folgt:

1.) Ich bin Mitglied der IG Eventus. Die IG Eventus ist ein Zusammenschluss von ca. 240 Geschädigten der Eventus eG. Das Gutachten enthält wichtige Informationen, damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Sollten Sie die Herausgabe des Gutachtens verweigern, gehe ich davon aus, dass Sie uns in der Durchsetzung unserer Schadenersatzansprüche behindern wollen.

2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).

Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.

Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt, da es:

1. beim vbw innerhalb von drei Jahren drei große Insolvenzen von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften gab.

2. Die Kernaussagen des Gutachtens am 11.03.2019 beim Prozess gegen Herrn Terracciano bekannt wurden. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt bei über 50 Millionen Euro.

Außerdem hat das Wirtschaftsministerium BW lt. Genossenschaftsgesetz die Aufsichts-und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände. Das Gutachten ist erstellt worden um zu prüfen, wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat. Sollte die Herausgabe des Gutachten weiterhin verweigert werden, gehe ich davon aus, dass Sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen.

4.) Das Gutachten ist 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden. Somit besteht kein Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits, wegen Gefährdung von Ermittlungen.

5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind. Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12

Sollten Sie das Gutachten verweigern, sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten Strafantrag zu stellen.

6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.

Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen. Deshalb bin ich damit einverstanden, das meine Name an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Frau Wi…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eventus eG - Herausgabe Sonderutachten der Firma Bansbach [#62206]
Datum
17. März 2019 11:56
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und Herr Dr. Hauser, das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig. Am 11.03.2019 wurden im Prozess gegen Marco Terracciano folgende Dinge bekannt gegeben: - Komplett Versagen des Prüfverbandes vbw - Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen. Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf mir das Gutachten bis zum 13.04.2019 per E-Mail als PDF-Datei zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 00,00 Euro. Sollten die Kosten höher sein, bitte ich um kurzfristige Information der Kostenhöhe und eine detaillierte Aufstellung mit Begründung, weshalb die Kosten den Betrag von 00,00 Euro übersteigen. Ich begründe wie folgt: 1.) Ich bin Mitglied der IG Eventus. Die IG Eventus ist ein Zusammenschluss von ca. 240 Geschädigten der Eventus eG. Das Gutachten enthält wichtige Informationen, damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Sollten Sie die Herausgabe des Gutachtens verweigern, gehe ich davon aus, dass Sie uns in der Durchsetzung unserer Schadenersatzansprüche behindern wollen. 2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen. Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt, da es: 1. beim vbw innerhalb von drei Jahren drei große Insolvenzen von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften gab. 2. Die Kernaussagen des Gutachtens am 11.03.2019 beim Prozess gegen Herrn Terracciano bekannt wurden. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt bei über 50 Millionen Euro. Außerdem hat das Wirtschaftsministerium BW lt. Genossenschaftsgesetz die Aufsichts-und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände. Das Gutachten ist erstellt worden um zu prüfen, wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat. Sollte die Herausgabe des Gutachten weiterhin verweigert werden, gehe ich davon aus, dass Sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen. 4.) Das Gutachten ist 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden. Somit besteht kein Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits, wegen Gefährdung von Ermittlungen. 5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind. Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12 Sollten Sie das Gutachten verweigern, sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten Strafantrag zu stellen. 6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt. Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen. Deshalb bin ich damit einverstanden, das meine Name an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Per E-Mail senden: Antragsteller/in Antragsteller/in.pdf Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie folgende…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Per E-Mail senden: Antragsteller/in Antragsteller/in.pdf
Datum
27. Mai 2019 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
753,2 KB
image001.png
10,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie folgendes Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Eventus-Abfrage Postanschriften Antragsteller "Sehr geehrte Damen und Herren, zur weiteren Bearbeitung Ihrer…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Eventus-Abfrage Postanschriften Antragsteller
Datum
9. Juli 2019 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,5 KB


"Sehr geehrte Damen und Herren, zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anträge nach dem LIFG, betreffend das Gutachten der Bansbach GmbH über die Prüfungstätigkeit des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (vbw) bitten wir Sie, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Ihre ladungsfähige Postanschrift (kein Postfach oder "c/o"-Anschrift) bis Freitag, den 12. Juli 2019 mitzuteilen. Ihre Anschrift wird zur Zustellung behördlicher Schreiben und zum Kontakt mit den Verwaltungsgerichten zwingend benötigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eventus-Abfrage Postanschriften Antragsteller [#62206] Sehr [geschwärzt], meine Anschrift anbei. Mit freundl…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eventus-Abfrage Postanschriften Antragsteller [#62206]
Datum
9. Juli 2019 22:20
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Anschrift anbei. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 62206 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Eventus: Ihr Antrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab zu Ihrer …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Eventus: Ihr Antrag nach dem LIFG
Datum
9. August 2019 17:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab zu Ihrer Kenntnis. Das Schreiben wird Ihnen auch auf dem Postweg (mit Zustellungsurkunde) zugehen. Mit freundlichen Grüßen