Eventus eG - Herausgabe Sonderutachten der Firma Bansbach
Guten Tag << Antragsteller:in >>
das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig.
Am 11.03.2019 wurden im Prozess gegen Marco Terracciano folgende Dinge bekannt gegeben:
- Komplett Versagen des Prüfverbandes vbw
- Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.
Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf mir das Gutachten bis zum 13.04.2019 per E-Mail als PDF-Datei zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 00,00 Euro. Sollten die Kosten höher sein, bitte ich um kurzfristige Information der Kostenhöhe und eine detaillierte Aufstellung mit Begründung, weshalb die Kosten den Betrag von 00,00 Euro übersteigen.
Ich begründe wie folgt:
1.) Ich bin Mitglied der IG Eventus. Die IG Eventus ist ein Zusammenschluss von ca. 240 Geschädigten der Eventus eG. Das Gutachten enthält wichtige Informationen, damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Sollten Sie die Herausgabe des Gutachtens verweigern, gehe ich davon aus, dass Sie uns in der Durchsetzung unserer Schadenersatzansprüche behindern wollen.
2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).
Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.
Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt, da es:
1. beim vbw innerhalb von drei Jahren drei große Insolvenzen von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften gab.
2. Die Kernaussagen des Gutachtens am 11.03.2019 beim Prozess gegen Herrn Terracciano bekannt wurden. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt bei über 50 Millionen Euro.
Außerdem hat das Wirtschaftsministerium BW lt. Genossenschaftsgesetz die Aufsichts-und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände. Das Gutachten ist erstellt worden um zu prüfen, wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat. Sollte die Herausgabe des Gutachten weiterhin verweigert werden, gehe ich davon aus, dass Sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen.
4.) Das Gutachten ist 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden. Somit besteht kein Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits, wegen Gefährdung von Ermittlungen.
5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind. Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12
Sollten Sie das Gutachten verweigern, sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten Strafantrag zu stellen.
6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.
Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen. Deshalb bin ich damit einverstanden, das meine Name an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum17. März 2019
-
16. April 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!