Evidenz der Corona Maßnahmen

Welche Evidenz gibt es für die Wirksamkeit von Lockdowns allgemeinen, bei Coronaviren und im speziellen bei SARS-CoV-2 Viren?

Welche Evidenz gibt es für die Wirksamkeit von Nase-Mund-Schutzmasken bzw. Behelfsmasken allgemeinen, bei Coronaviren und im speziellen bei SARS-CoV-2?

Was wird gegen die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren auf Nutztiere unternommen und wie wird die möglicherweise ungehinderte Vermehrung und Mutation der Viren in der Nutztierhaltung kontrolliert?
Bitte schildern Sie auch spezielle Maßnahmen in der gegenüber SARS-CoV als sensibel bekannten Schweinehaltung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Evidenz gibt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Evidenz der Corona Maßnahmen [#186667]
Datum
14. Mai 2020 00:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Evidenz gibt es für die Wirksamkeit von Lockdowns allgemeinen, bei Coronaviren und im speziellen bei SARS-CoV-2 Viren? Welche Evidenz gibt es für die Wirksamkeit von Nase-Mund-Schutzmasken bzw. Behelfsmasken allgemeinen, bei Coronaviren und im speziellen bei SARS-CoV-2? Was wird gegen die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren auf Nutztiere unternommen und wie wird die möglicherweise ungehinderte Vermehrung und Mutation der Viren in der Nutztierhaltung kontrolliert? Bitte schildern Sie auch spezielle Maßnahmen in der gegenüber SARS-CoV als sensibel bekannten Schweinehaltung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186667 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Evidenz der Corona Maßnahmen [#186667]
Datum
14. Mai 2020 08:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Evidenz der Corona Maßnahmen“ vom 14.05.2020 (#1…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Evidenz der Corona Maßnahmen [#186667]
Datum
11. November 2020 19:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Evidenz der Corona Maßnahmen“ vom 14.05.2020 (#186667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186667/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage, dass Ihr Antrag vom 14.05.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Evidenz der Corona Maßnahmen [#186667]
Datum
16. November 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage, dass Ihr Antrag vom 14.05.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, auch zur Beantwortung Ihres Antrags herangezogen werden müssen, kommt es leider zu einer Verzögerung in der Bearbeitung der Anfragen. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen Anfragen zur Pandemie ist zudem sehr hoch und die Anfragen sind fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich bitte Sie daher um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Evidenz der Corona Maßnahmen“ vom 14.05.2020 (#1…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Evidenz der Corona Maßnahmen [#186667]
Datum
12. Dezember 2020 12:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Evidenz der Corona Maßnahmen“ vom 14.05.2020 (#186667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 180 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186667/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Dezember 2020. Das Bundesministerium für Ges…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Evidenz der Corona Maßnahmen [#186667]
Datum
15. Dezember 2020 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Dezember 2020. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände bisher nicht beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Da dieselben Arbeitseinheiten, die vorrangig mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, naturgemäß auch verantwortlich sind für die Informationen, an denen momentan besonders großes Interesse besteht, muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschrifte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Evidenz der Corona Maßnahmen [#186667]
Datum
8. Juni 2021 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die zunehmende Dominanz der neuen Virusvariante B.1.1.7 und die gleichzeitige Rücknahme von Kontaktbeschränkungen haben zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen von SARS-CoV-2 in Deutschland geführt. Diese sind auch bereits mit Stand 29.03.2021 in den Meldedaten abgebildet. Problematisch ist dabei der hohe Ausgangswert der Infektionen zu Beginn dieser dritten Infektionswelle. Trotz der Impfung von ca. 10% der Bevölkerung mit mindestens einer Dosis ist die Impfkampagne noch nicht so weit vorangeschritten, um das Infektionsgeschehen wesentlich zu beeinflussen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann nur durch eine möglichst frühe und umfassende Reduktion der seit März 2021 wieder gestiegenen Kontakte in der Bevölkerung eine Überlastung der ist-Kapazitäten vermieden werden. (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... ) Eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung von Lockdownmaßnahmen spielt der Zeitpunkt, zu dem diese ergriffen werden (https://aktuelles.uni-frankfurt.de/fo... , zum Volltext: https://papers.ssrn.com/sol3/Delivery... ). Eine Studie, an der auch die Universität Oxford beteiligt war, untersuchte, welche Coronamaßnahmen in unterschiedlichen europäischen Ländern bei der zweiten Welle im vergangenen Herbst am meisten gewirkt haben. Das Ergebnis ist eindeutig: Strenge Kontaktverbote, etwa die Begrenzung aller Treffen auf maximal zwei Personen, hatten demnach besonders große Effekte. Sie verringerten den R-Wert um geschätzt 26 Prozent. Bei weniger strengen Kontaktbeschränkungen, etwa erlaubten Treffen von zwei Haushalten mit mehreren Angehörigen, war die Maßnahme deutlich weniger effektiv. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind der Studie zufolge wirksam, ihr Beitrag zur Reduktion des R-Werts wird auf rund 13 Prozent geschätzt. Die Schließung der Gastronomie wird mit einer Reduktion von 12 Prozent als ähnlich effektiv eingeschätzt (https://theconversation.com/what-we-l... ). Das Tragen von medizinischen Masken fällt unter die sog. nicht-pharmazeutischen Interventionsmöglichkeiten (NPI). Im Rahmen eines Rapid Review hat das Robert Koch-Institut (RKI) in Fachzeitschriften veröffentlichte Studien zur Wirksamkeit von nicht-pharmazeutischen Interventionen (NPIs) zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie systematisch ausgewertet. Aus einer Gesamtzahl von mehr als 4.900 Quellen konnten 27 Studien identifiziert werden, die eine für die Analyse relevante Evidenz präsentierten. Davon basierten 16 auf statistischen Analysen von Daten aus der realen Welt; elf waren eine Extrapolation/Simulation zur Vorhersage der Wirksamkeit von NPIs unter verschiedenen Szenarien. Trotz methodischer Beschränkungen vieler Studien zeigt sich klar in den Studien, die mehrere Länder mit klaren statistischen Modellierungsstrategien und -ergebnissen umfassen, dass die Beschränkung von Versammlungen, die Schließung von Arbeitsplätzen, die Schließung von Schulen und das Tragen von Masken im Hinblick auf die betrachteten relativen Ergebnisse bei der Kontrolle der Epidemie wirksam sind. Zusätzlich führte ein Team von Wissenschaftlern des Zentrums für Internationalen Gesundheitsschutz im RKI eine Längsschnittanalyse einer großen Anzahl von NPIs in 37 Ländern durch, die jeweils in einer Ordinalskala analysiert wurden, und die die durchschnittliche tägliche Wachstumsrate der Fallzahlen als Maß für das Ergebnis verwendet. Dabei zeigte sich ein starker Dosis-Wirkungs-Effekt von Einschränkungen von Versammlungen, Anforderungen an das Tragen von Masken sowie Schließungen von Arbeitsplätzen und Schulen auf das Wachstum der COVID-19-Pandemie. Eine Limitation dieser Studien besteht darin, dass sie keine Aussage dazu treffen können, inwieweit Maßnahmen befolgt bzw. umgesetzt wurden ((https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...<https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...> sowie https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Eine isolierte Betrachtung von Einzelmaßnahmen wie das Tragen einer medizinischen Maske wäre nur unter künstlich geschaffenen und lebensfernen Bedingungen möglich. Coronaschutzmaßnahmen entfalten ihre Wirkung im Zusammenspiel, was es erheblich erschwert, den quantitativen Beitrag einer Einzelmaßnahme zu ermitteln. Umfassende Informationen zum Thema Maske sind öffentlich zugänglich. Unter anderem hier: · Zusammen gegen Corona: https://www.zusammengegencorona.de/in... · Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... · Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risik... Coronaviren kommen natürlicherweise auch bei Heim- und Nutztieren vor. Diese sind allerdings von den Erregern der schweren respiratorischen Erkrankungen des Menschen deutlich zu unterscheiden (https://www.openagrar.de/servlets/MCR... ). Grundsätzlich gilt, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt. Die Gefährlichkeit des Virus hat sich besonders zum Jahreswechsel gezeigt. Die Zahl der COVID-19-Toten stieg von 7.723 am 14. Mai 2020 auf 33.071 am 31. Dezember 2020. Inzwischen ist die Zahl der COVID-19-Toten auf 84.126 (Stand: 5. Mai 2021) angewachsen. Mit freundlichen Grüßen,