Examensklausuren Herbst 2016 - I H 16

Sachverhalte nebst Lösungsvorschlag des ersten juristischen Staatsexamens - Herbst 2016 - I H 16

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
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Peter Kaehlke
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sachverhalte n…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Kaehlke
Betreff
Examensklausuren Herbst 2016 - I H 16 [#26062]
Datum
10. Januar 2018 08:54
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalte nebst Lösungsvorschlag des ersten juristischen Staatsexamens - Herbst 2016 - I H 16
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Kaehlke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Kaehlke

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag vom 10. Januar 2018, hiesiges Aktenzeichen 2230E18 - LPA - 8 Sehr geehrter Herr Kaehlke, hiermit bestä…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag vom 10. Januar 2018, hiesiges Aktenzeichen 2230E18 - LPA - 8
Datum
16. Januar 2018 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaehlke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 10. Januar 2018, der hier unter dem Aktenzeichen 2230E18 - LPA - 8 erfaßt wurde. Bei zukünftigem Schriftwechsel wird um Angabe des Aktenzeichens gebeten. Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 LTranspG muß der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Dazu gehört der vollständige Name sowie die Anschrift des Antragstellers. Ist die Identität des Antragstellers nicht bekannt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Ich darf Sie daher bitten, Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift binnen einer Frist von 1 Woche mitzuteilen, eine E-mail-Adresse ist hierfür nicht ausreichend. Sobald die Angaben hier vorliegen, wird Ihr Antrag geprüft werden. Zu Ihrer weiteren Frage nach dem voraussichtlichen Verwaltungsaufwand kann ich Ihnen mitteilen, dass durch Ihren Informationsantrag die Belange einer Vielzahl anderer Personen bzw. Stellen tangiert werden, weshalb Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen wären. Aufgrund des hiermit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufwandes handelt es sich daher nicht mehr um eine einfache schriftliche Auskunft i.S.d. § 24 Absatz 1 Satz 2 LTranspG. Dies hätte zur Folge, dass - im Falle der Stattgabe Ihres Antrags - Gebühren nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis vom 8. November 2008 anfallen würden, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bemessen werden kann. Mit freundlichen Grüßen