Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen

Vorab mein Dank für Ihre ausführliche Informationsarbeit.
Nun zu meiner Frage. Bitte geben Sie mir verbindlich darüber Auskunft, ob von Beginn dieses Jahres bis zum 1. November 2021 im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums eine amtliche Statistik zum Impfstatus von PCR-positiven Patienten und Patientinnen auf Intensivstationen in der Bundesrepublik Deutschland geführt wurde.
Sollte o.g. Statistik geführt worden sein, bitte ich Sie mir bekannt zu geben, in welcher Form die Rohdaten dieser Statistik durch die interessierte Öffentlichkeit eingesehen werden können.
Im Voraus vielen Dank für die von Ihnen aufgewandte Mühe.

Ergebnis der Anfrage

Ich würde gern Kenntnis darüber erlangen, ob der Impfstatus von PCR-positiven Patienten und Patientinnen auf deutschen Intensivstationen in einer amtlichen Statistik geführt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    28. Dezember 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorab mein Dank f…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen [#233657]
Datum
24. November 2021 09:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorab mein Dank für Ihre ausführliche Informationsarbeit. Nun zu meiner Frage. Bitte geben Sie mir verbindlich darüber Auskunft, ob von Beginn dieses Jahres bis zum 1. November 2021 im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums eine amtliche Statistik zum Impfstatus von PCR-positiven Patienten und Patientinnen auf Intensivstationen in der Bundesrepublik Deutschland geführt wurde. Sollte o.g. Statistik geführt worden sein, bitte ich Sie mir bekannt zu geben, in welcher Form die Rohdaten dieser Statistik durch die interessierte Öffentlichkeit eingesehen werden können. Im Voraus vielen Dank für die von Ihnen aufgewandte Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233657/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen und Patiente…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen und Patienten auf ... [#233657]
Datum
24. November 2021 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr IFG Antrag vom 24.11.2021, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen un…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 24.11.2021, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen und Patienten auf ... [#233657]
Datum
26. November 2021 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG- Antrag vom 24.11.2021 erteile ich Ihnen folgende Auskunft. Seit Beginn der COVID-19-Impfkampagne führt das RKI ein kontinuierliches Monitoring von Impfdurchbrüchen durch, die aus den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten Meldedaten identifiziert werden. Für das Monitoring relevant ist die Information, ob ein Impfdurchbruch vorliegt oder nicht. Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) bzw. 1 Dosis Janssen (Johnson & Johnson)) mindestens zwei Wochen vergangen sind. Aus dieser Festlegung ergibt sich, dass Daten ab der 5. Kalenderwoche dieses Jahres gesammelt werden. Diese Daten sollten im Zusammenhang mit dem Verlauf der Impfkampagne betrachtet werden, da die Zahl der vollständig Geimpften sich schrittweise aufbaut (https://impfdashboard.de/ ). Seit dem 22. Juli 2021 veröffentlicht das Robert Koch-Institute jeden Donnerstag einen ausführlichen Wochenbericht, der u.a. folgende Informationen enthält: ausführliche epidemiologische Darstellung nach Meldewochen, bundesweite Testhäufigkeit und -kapazitäten, Daten aus dem digitalen Impfquotenmonitoring und zu Impfdurchbrüchen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Im ersten Wochenbericht vom 22. Juli 2021 werden insgesamt 6.125 Impfdurchbrüche seit dem 1. Februar 2021 ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Anteil der Impfdurchbrüche an allen COVID-19 Fälle mit klinischer Symptomatik ca. ein Prozent. Ab dem Wochenbericht vom 2. September werden auch Daten zu COVID-19-Fällen auf Intensivstationen ausgewiesen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Von den insgesamt 10511 COVID-19-Fällen auf den Intensivstationen seit der 5. Kalenderwoche wurden 126 als wahrscheinliche Impfdurchbrüche ausgewiesen. Im Wochenbericht vom 18. September 2021 wird erstmalig die Impfeffektivität anhand von Grafiken aufbereitet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... , S. 22). Reine Rohdaten stehen auf der Website des DIVI-Registers zur Verfügung (https://www.intensivregister.de/#/index ). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.11.2021, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinne…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 24.11.2021, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen und Patienten auf ... [#233657]
Datum
27. November 2021 18:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Information. Vermutlich war meine Frage nicht korrekt gestellt, weshalb Sie am Kern meiner Frage mit Ihrer Antwort vorbeizielten. Deshalb möchte ich meine Frage präziser fassen: Wurden im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 25.11.2021 regelmäßig und systematisch Daten zum Impfstatus intensivmedizinisch behandelter Patienten (symptomatische wie asymptomatische COVID-19-Infektion) auf Intensivstationen in Deutschland gesondert erfasst? In dieser Sache hat sich aktuell Prof. Dr. Gernot Marx, Präsident der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin zu Wort gemeldet. Vor dem Hauptausschuss des Deutschen Bundestages am 15.11.2021 hat er auf folgende Frage der Parlamentarier: „Frage an Sie Herr Prof. Marx, wie viele der 1662 Patienten geimpft bzw. ungeimpft waren.“ mit der Aussage geantwortet: „Die Frage kann ich leider nicht beantworten, weil wir bisher noch nicht erfasst haben, welche Patienten auf Intensivstationen geimpft und nicht geimpft sind. Wir haben als DIVI entsprechende Vorbereitungen getroffen, mit dem RKI gemeinsam, dass wir gemeinsam sehr schnell diese wichtigen Informationen erfassen. Wir haben sie zurzeit noch nicht zur Hand.“ Meine Frage an das BMG: Stimmt das BMG dieser Aussage von Prof. Dr. Marx zu, dass o.g. Daten nicht vorliegen oder verfügen Sie über Daten, die dem Präsidenten und dem RKI aktuell noch nicht zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233657/

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Bundesministerium für Gesundheit
IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in vom 24.11.2021, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Antrag Antragsteller/in Antragsteller/in vom 24.11.2021, Existenz einer amtlichen Statistik zum Impfstatus von PCR positiven Patientinnen und Patienten auf ... [#233657]
Datum
19. Januar 2022 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
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2,3 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihre Nachfrage vom 27. November 2021 teile ich Ihnen Folgendes mit: Im Intensivregister wurde bis Mitte Dezember 2021 erfasst, wie die Intensivbetten belegt waren und insbesondere wie viele COVID-19-Fälle versorgt wurden. Seit Mitte Dezember 2021 wird zusätzlich der Impfstatus erfasst. Ungeimpfte machen aktuell den überwiegenden Anteil aller COVID-19-Aufnahmen auf Intensivstationen aus (https://diviexchange.blob.core.windows.net/$web/Presseinformation_Intensivregister_Impfstatus_2022-01-13.pdf ). Die Aussage von Prof. Dr. Marx ist zutreffend. Informationen zu den verfügbaren Daten wurden bereits übermittelt. Mit freundlichen Grüßen