Exmatrikulation wegen Drei-Semester-Regel

Die Anzahl der HTW-<< Antragsteller:in >>, die im Jahr 2016 wegen der Drei-Semester-Regel exmatrikuliert worden sind.

Danke im Voraus

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Oktober 2017
  • Frist
    24. November 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Exmatrikulation wegen Drei-Semester-Regel [#25010]
Datum
22. Oktober 2017 18:01
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der HTW-Antragsteller/in, die im Jahr 2016 wegen der Drei-Semester-Regel exmatrikuliert worden sind. Danke im Voraus Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Die gewünschten Daten …
Von
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Betreff
Re: Fwd: Fwd: Exmatrikulation wegen Drei-Semester-Regel [#25010]
Datum
25. Oktober 2017 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Die gewünschten Daten werden an unserer Hochschule nicht ermittelt. Eine Statistik der Exmatrikulierten aufgrund des Ablaufes der Wiederholbarkeitsfrist, sogenannte Drei-Semester-Regel, wird nicht erhoben. weil nicht explizit und differenziert zwischen ‚drei erfolglosen Prüfungsversuchen‘ und/oder ‚Fristablauf‘, beides führt zum ‚endgültigen Nichtbestehen‘, unterschieden werden kann. Des Weiteren führt ein ‚endgültiges Nichtbestehen‘ nicht in jedem Fall zur Exmatrikulation. Mit freundlichen Grüßen