Expertenempfehlungen zur Abschaffung Maskenpflicht

Am 13.1.2023 äußerte Prof. Lauterbach in der Pressekonferenz:
"Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt am 2. Februar. Unsere Experten gehen nicht mehr davon aus, dass wir in den nächsten Wochen eine starke Zunahme der Fälle oder besonders gefährliche Varianten bekommen. Abwasser und Varianten werden streng überwacht."

1. Wer sind diese Experten namentlich?
2. Welches Amt haben Sie inne bzw. welchen Beruf?
3. Was war der exakte Wortlaut ihrer Empfehlung?
4. Gab es Experten mit Gegenstimmen und wie wurden diese gewertet?
5. Was verstehen Sie unter "strenger" Abwasser- und Variantenkontrolle? Welche Kontrollintervalle und welche Probenzahl ist dafür vorgesehen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 3 Follower:innen
Susanne Bodemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 13.1.2023 äußerte Prof. Lauterbach…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Expertenempfehlungen zur Abschaffung Maskenpflicht [#267790]
Datum
15. Januar 2023 16:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13.1.2023 äußerte Prof. Lauterbach in der Pressekonferenz: "Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt am 2. Februar. Unsere Experten gehen nicht mehr davon aus, dass wir in den nächsten Wochen eine starke Zunahme der Fälle oder besonders gefährliche Varianten bekommen. Abwasser und Varianten werden streng überwacht." 1. Wer sind diese Experten namentlich? 2. Welches Amt haben Sie inne bzw. welchen Beruf? 3. Was war der exakte Wortlaut ihrer Empfehlung? 4. Gab es Experten mit Gegenstimmen und wie wurden diese gewertet? 5. Was verstehen Sie unter "strenger" Abwasser- und Variantenkontrolle? Welche Kontrollintervalle und welche Probenzahl ist dafür vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 267790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267790/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bodemann, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Expertenempfehlungen zur Abschaffung Maskenpflicht [#267790]
Datum
18. Januar 2023 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bodemann, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bodemann, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Na…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Expertenempfehlungen zur Abschaffung Maskenpflicht [#267790]
Datum
15. Februar 2023 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bodemann, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bodemann, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Zu den Fragen 1-4: Bundesgesund…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Expertenempfehlungen zur Abschaffung Maskenpflicht [#267790]
Datum
27. Februar 2023 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrte Frau Bodemann, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Zu den Fragen 1-4: Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach stimmt sich in der Bundesregierung ab und steht in seinem Ressort mit den zuständigen Experten im BMG und im RKI in einem ständigen Austausch. Der Austausch selbst findet auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlicher Form, so etwa im Rahmen von Konferenzschalten oder persönlichen Gesprächen, statt. Eine namentliche Nennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder eine Protokollierung der einzelnen Gespräche erfolgt nicht. Darüber hinaus sind die beantragten Informationen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) so weder in den jeweiligen Akten hinterlegt noch werden die hierzu von Ihnen erbetenen Daten gesondert erfasst. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Letzteres wäre in diesem Fall erforderlich. Zu der Frage 5: Im Oktober 2022 wurde im Infektionsschutzgesetz die Nutzung des Abwassermonitorings für die Lagebeobachtung auf Landesebene eingeführt. Wichtiger Bestandteil ist die Trendanalyse der Viruslast im Abwasser, für die SARS-CoV-2-Virusfragmente im Abwasser bestimmt werden müssen. Knapp 60 Kläranlagenstandorte in Deutschland liefern in der Regel 2x/Woche derzeit regelmäßig Daten zu SARS-CoV-2 Funden im Abwasser, welche über das Umweltbundesamt (UBA) qualitätsgesichert an das Robert-Koch Institut (RKI) weitergeleitet werden. Dort erfolgt anschließend die Trendberechnung für die epidemiologische Lagebewertung. Etwa 175 Standorte sollen insgesamt an den Pandemieradar angeschlossen werden. Weitere Informationen finden Sie im Wochenbericht des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html Sowie im Corona-Pandemieradar des BMG https://corona-pandemieradar.de/ Zusätzlich werden Abwasserproben stichprobenartig auf neu auftretende Virusvarianten untersucht. Derzeit werden 1-2 mal wöchentlich Proben aus dem Abwasser der internationalen Flughäfen Frankfurt/Main und Berlin entnommen und auf Virusvarianten analysiert (Sequenzierung). An wie vielen Standorten bundesweit zusätzlich Proben sequenziert werden, ist derzeit noch in der Diskussion. Voraussichtlich ab Mai 2023 sollen die Sequenzierungen ausgebaut werden. Mit freundlichen Grüßen