Sehr geehrte Frau Bodemann,
ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag.
Zu den Fragen 1-4:
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach stimmt sich in der Bundesregierung ab und steht in seinem Ressort mit den zuständigen Experten im BMG und im RKI in einem ständigen Austausch. Der Austausch selbst findet auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlicher Form, so etwa im Rahmen von Konferenzschalten oder persönlichen Gesprächen, statt. Eine namentliche Nennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder eine Protokollierung der einzelnen Gespräche erfolgt nicht.
Darüber hinaus sind die beantragten Informationen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) so weder in den jeweiligen Akten hinterlegt noch werden die hierzu von Ihnen erbetenen Daten gesondert erfasst. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Letzteres wäre in diesem Fall erforderlich.
Zu der Frage 5:
Im Oktober 2022 wurde im Infektionsschutzgesetz die Nutzung des Abwassermonitorings für die Lagebeobachtung auf Landesebene eingeführt. Wichtiger Bestandteil ist die Trendanalyse der Viruslast im Abwasser, für die SARS-CoV-2-Virusfragmente im Abwasser bestimmt werden müssen. Knapp 60 Kläranlagenstandorte in Deutschland liefern in der Regel 2x/Woche derzeit regelmäßig Daten zu SARS-CoV-2 Funden im Abwasser, welche über das Umweltbundesamt (UBA) qualitätsgesichert an das Robert-Koch Institut (RKI) weitergeleitet werden. Dort erfolgt anschließend die Trendberechnung für die epidemiologische Lagebewertung. Etwa 175 Standorte sollen insgesamt an den Pandemieradar angeschlossen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Wochenbericht des RKI
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html
Sowie im Corona-Pandemieradar des BMG
https://corona-pandemieradar.de/
Zusätzlich werden Abwasserproben stichprobenartig auf neu auftretende Virusvarianten untersucht. Derzeit werden 1-2 mal wöchentlich Proben aus dem Abwasser der internationalen Flughäfen Frankfurt/Main und Berlin entnommen und auf Virusvarianten analysiert (Sequenzierung).
An wie vielen Standorten bundesweit zusätzlich Proben sequenziert werden, ist derzeit noch in der Diskussion. Voraussichtlich ab Mai 2023 sollen die Sequenzierungen ausgebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen