Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 24. Juli / ESM

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung der Expertise/des Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 24. Juli, die/welches sich mit dem Thema des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auseinandersetzt und von den Abgeordneten der Linken, im Hinblick auf Mitbestimmungsrechten des Bundestags, Haftungshöhe, Veto-Recht, Gehälter im Gremium und Belastungsobergrenze angefordert wurde.
Meine Anfrage bezieht sich auf die neueste Expertise, welche am 31.07.2012 durch die WAZ-Gruppe medial eingebracht wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Juli 2012
  • Frist
    1. September 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 24. Juli / ESM
Datum
31. Juli 2012 09:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte um Zusendung der Expertise/des Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 24. Juli, die/welches sich mit dem Thema des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auseinandersetzt und von den Abgeordneten der Linken, im Hinblick auf Mitbestimmungsrechten des Bundestags, Haftungshöhe, Veto-Recht, Gehälter im Gremium und Belastungsobergrenze angefordert wurde. Meine Anfrage bezieht sich auf die neueste Expertise, welche am 31.07.2012 durch die WAZ-Gruppe medial eingebracht wurde.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Danke für den Link @ Stefan Wehrmeyer. Hier als PDF die offizielle Antwort.
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. August 2012
Status
Anfrage abgelehnt
71,9 KB
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