Expertise/Informationen zum Aufbau einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist bei Bonn zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Informationen zum Aufbau einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist bei Bonn.
Alle Informationen und Einschätzungen ihrer Behörde zu entsprechenden Datenbanken.

Lt. SpiegelOnline (https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/hunde-kot-auf-gehwegen-suedtirol-verhaengt-bussgelder-gegen-halter-a-fb63c3e9-970a-4827-8020-2d081571d86a) wird Ihre Behörde zur Erstellung einer entsprechenden Datenbank folgendermaßen zitiert:
> »Bei jedem Spaziergang bestünde damit ein gewisser Überwachungsdruck«
und weiter:
> »Ein so erzeugter Verhaltensdruck kann für eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ausreichen.«
Leider findet Google das Dokument, aus dem zitiert wird, nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Expertise/Informationen zum Aufbau einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist bei Bonn zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten [#297696]
Datum
18. Januar 2024 20:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Aufbau einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist bei Bonn. Alle Informationen und Einschätzungen ihrer Behörde zu entsprechenden Datenbanken. Lt. SpiegelOnline (https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/hunde-kot-auf-gehwegen-suedtirol-verhaengt-bussgelder-gegen-halter-a-fb63c3e9-970a-4827-8020-2d081571d86a) wird Ihre Behörde zur Erstellung einer entsprechenden Datenbank folgendermaßen zitiert: > »Bei jedem Spaziergang bestünde damit ein gewisser Überwachungsdruck« und weiter: > »Ein so erzeugter Verhaltensdruck kann für eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ausreichen.« Leider findet Google das Dokument, aus dem zitiert wird, nicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297696/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Expertise/Informationen zum Aufbau einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist bei Bonn zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten [#297696]
Datum
19. Januar 2024 06:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.01.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.01.2024 teil…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Expertise/Informationen zum Aufbau einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist bei Bonn zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten [#297696]
Datum
31. Januar 2024 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
744,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass speziell zu einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist hier keine Informationen vorliegen. Auf eine abstrakt gehaltene telefonische Anfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW hat die LDI NRW mit anliegender Stellungnahme geantwortet. Im Rahmen von Presseanfragen zu unserer Einschätzung zu Hundekot-Datenbanken wurde außerdem wie folgt geantwortet: „Im vergangenen Jahr wurden wir gebeten, eine noch grob skizzierte Idee dazu zu bewerten. Ein konkreter Einzelfall oder detaillierte Planungen sind uns nicht bekannt. Zunächst: Natürlich geht es hier um die Datenschutzrechte der zahlreichen Bürger*innen, die Hunde halten. Über mögliche DNA-Datenbanken und die dort gespeicherten Informationen zu den Halter*innen wäre ja ein Rückschluss auf diese möglich. Für die Entnahme und Speicherung der DNA-Proben auf Vorrat gibt es derzeit keine spezielle Rechtsgrundlage und genau das ist der Kern unserer Bedenken. Der Gesetzgeber sollte darüber auf möglichst breiter Informationsbasis und unter Abwägung aller Interessen und Aspekte entscheiden. Insbesondere muss er die Frage beantworten, ob eine solche Datenbank trotz der vermutlich hohen Kosten und des hohen Aufwands gerechtfertigt wäre. Sowohl die Entnahme des Speichels beim Hund als auch die Sicherung und Analyse des „Beweismaterials“ müssten jedes Mal gerichtsfest erfolgen. Schließlich wären auch Vorkehrungen auf technischer und organisatorischer Ebene in den Blick nehmen, um die in der Datenbank enthaltenen Daten zu schützen. Hier stellt sich für den Gesetzgeber schließlich auch die Frage, ob ein solches Verfahren, das alle Hundehalter*innen unter einen Generalverdacht stellt, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verhältnismäßig wäre.“ Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Expertise/Informationen zum Aufbau einer DNA-Datenbank von Hunden in Weilerswist bei Bonn zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten [#297696]
Datum
2. Februar 2024 22:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297696/