Export der Datenbank für Parkverstöße

Zusammenfassung der Anfrage:
1. Gibt es die Parkverstöße für Gießen in einer maschinenlesbaren Form?
2. Wenn ja, welche Kriterien sind in diesen Daten enthalten z.B. Tattag, Tatzeit, usw.?
3. Und außerdem wenn möglich, dann erfrage ich die Parkverstöße in maschinenlesbarer Form, z.B. einen anonymisierten (CSV-)Export der Datenbank (falls es den Export einfacher macht nur für 2019).

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Der Export soll natürlich _nicht_ die personenbezogenen Daten der Beteiligten oder Hinweise auf das Fahrzeug/Kennzeichen enthalten.

Es geht hier um die Rohdaten - eine Verarbeitung, Aggregation oder sonstige Aufbereitung der Daten ist nicht gewünscht.

Konkret dürften interessant sein:
- Tattag
- Tatzeit
- Tatort (Straße, Hausnummer)
- Tatbestandsnummer
- Bußgeld/Verwarnungshöhe
- Bezeichnung des Verkehrsteilnehmers (z.B. PKW)

Zusätzlich möglicherweise (da ohnehin in der Datenbank gespeichert)
- Datum der Erteilung der Verwarnung
- Erlassdatum des Bußgeldbescheides
- Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides
- Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides
- Einspruchseingang

Für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank schon mal für ihr Engagement und bleiben Sie gesund!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zusammenfassung …
An Universitätsstadt Gießen Ordnungsamt/Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Export der Datenbank für Parkverstöße [#204325]
Datum
24. November 2020 00:20
An
Universitätsstadt Gießen Ordnungsamt/Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zusammenfassung der Anfrage: 1. Gibt es die Parkverstöße für Gießen in einer maschinenlesbaren Form? 2. Wenn ja, welche Kriterien sind in diesen Daten enthalten z.B. Tattag, Tatzeit, usw.? 3. Und außerdem wenn möglich, dann erfrage ich die Parkverstöße in maschinenlesbarer Form, z.B. einen anonymisierten (CSV-)Export der Datenbank (falls es den Export einfacher macht nur für 2019). ------------------------------------------------ Der Export soll natürlich _nicht_ die personenbezogenen Daten der Beteiligten oder Hinweise auf das Fahrzeug/Kennzeichen enthalten. Es geht hier um die Rohdaten - eine Verarbeitung, Aggregation oder sonstige Aufbereitung der Daten ist nicht gewünscht. Konkret dürften interessant sein: - Tattag - Tatzeit - Tatort (Straße, Hausnummer) - Tatbestandsnummer - Bußgeld/Verwarnungshöhe - Bezeichnung des Verkehrsteilnehmers (z.B. PKW) Zusätzlich möglicherweise (da ohnehin in der Datenbank gespeichert) - Datum der Erteilung der Verwarnung - Erlassdatum des Bußgeldbescheides - Zustellungsdatum des Bußgeldbescheides - Rechtskraftdatum des Bußgeldbescheides - Einspruchseingang Für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Vielen Dank schon mal für ihr Engagement und bleiben Sie gesund!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204325/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsstadt Gießen Ordnungsamt/Ausländerbehörde
Eingang Ihrer E-Mail Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eine E-Mail an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen …
Von
Universitätsstadt Gießen Ordnungsamt/Ausländerbehörde
Betreff
Eingang Ihrer E-Mail
Datum
24. November 2020 00:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eine E-Mail an die Ausländerbehörde der Stadt Gießen gesandt. Diese wird an den/die zuständige/n Sachbearbeiter*in weitergeleitet und nach Dringlichkeit bearbeitet. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand bitte ich abzusehen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

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Universitätsstadt Gießen Ordnungsamt/Ausländerbehörde
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie stellten mehrere Fragen zur Zahl von angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten. …
Von
Universitätsstadt Gießen Ordnungsamt/Ausländerbehörde
Betreff
WG: Export der Datenbank für Parkverstöße [#204325] Frag den Staat
Datum
7. Dezember 2020 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie stellten mehrere Fragen zur Zahl von angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG gelten die Vorschriften für den Informationszugang für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise ..., soweit die Anwendung des Vierten Teils (des HDSIG) durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Die Stadt Gießen hat keine entsprechende Satzung. Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 HUIG bei Ihrer Anfrage sind hier nicht betroffen, ebenso wenig Verbraucherinformationen i.S.v. § 2 Abs.1 VIG. Insofern kann und wird Ihnen keine Auskunft von der Stadt Gießen bezüglich Ihrer unten genannten Anfrage gegeben werden, bzw. gegeben werden können. Mit freundlichen Grüßen