externe Beratungskosten für den Betrieb eine ISMS auf Basis IT-Grundschut

Bitte teilen Sie mir mit, welche externen Beratungskosten und ähnliche Dienstleistungskosten für den Betrieb eines ISMS auf Basis IT-Grundschutz bei Ihnen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils angefallen sind. Teilen Sie bitte mit, an welche Unternehmen die Mittel geflossen sind.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, welche exte…
An Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
externe Beratungskosten für den Betrieb eine ISMS auf Basis IT-Grundschut [#277505]
Datum
27. April 2023 23:07
An
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche externen Beratungskosten und ähnliche Dienstleistungskosten für den Betrieb eines ISMS auf Basis IT-Grundschutz bei Ihnen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils angefallen sind. Teilen Sie bitte mit, an welche Unternehmen die Mittel geflossen sind. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277505/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage 277505 vom 27.…
Von
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Betreff
AW: externe Beratungskosten für den Betrieb eine ISMS auf Basis IT-Grundschut [#277505]
Datum
22. Mai 2023 13:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage 277505 vom 27.04.2023, gerichtet an Frag den Staat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 27.04.2023 ein. Ihr…
An Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: externe Beratungskosten für den Betrieb eine ISMS auf Basis IT-Grundschut [#277505]
Datum
23. Mai 2023 07:34
An
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 27.04.2023 ein. Ihre Anlehnung steht Ziel und Zweck des IFG entgegen. Zur Begründung führe ich folgendes an: 1) Sie begründen, dass mit der Preisgabe der geforderten Informationen die Interessen der öffentlichen Sicherheit gefährdet, indem Sie darstellen, dass das konkrete Wissen über technisch-organisatorische Maßnahmen die Sicherheit personenbezogener Daten gefährdet. Meine Anfrage bezieht sich aber eben nicht auf konkrete Maßnahmen, sondern auf eine Darstellung von allgemeinen Kosten für externe Beratungen. Aus dieser bloßen Auflistung ist ein Risiko für die personenbezogenen Daten nicht einmal abstrakt abzuleiten. Für Außenstehende ist nicht einmal erkennbar, ob die BG Bau ein ISMS auf Basis des IT-Grundschutzes betreibt, sondern lediglich ob sie sich hierbei Dritten bedient. Mindestens im Rahmen von Ausschreibungen wurden weitergehende Informationen bereits veröffentlicht. Die Berufung auf § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist unplausibel. 2) Die Anfrage berührt keine schützenswerten Interessen Dritter. Meine Anfrage bezieht sich auf eine Kostenaufstellung nach Jahren und auf die Nennung von Auftragnehmern der BG BAU. Keinesfalls sind hierbei Preisinformation betroffen, da ohne die Kenntnis über dem Umfang der Beratung ein Rückschluss auf Tagessätze unmöglich ist. Die Informationen über Zuschlagsgewinner in öffentlichen Ausschreibungen können keinem besonderen Schutzinteresse unterliegen, da diese - je nach angewendeten Ausschreibungsrecht - veröffentlicht werden müssen, mindestens aber an unterlegene Bieter kommuniziert werden müssen. Den Bietern ist insofern bekannt und bewusst, dass die Zuschlagserteilung öffentlich bekannt werden kann. Die Tatsache, dass ein Unternehmen die BG Bau berät ist zudem für das betreffende Unternehmen nicht schützenswert, sondern stellt vielmehr einen Mehrwert dar, da es hiermit seine Kompetenz mit Verweis auf einen konkreten Auftraggeber nachweisen kann. Ich verweise zum Herausgabeanspruch in Bezug auf Vergabeinformationen auch auf VG Berlin, Urteil vom 18.01.2018 - 2 K 50.17 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.07.2018 - OVG 12 B 8.17, die beiden eine weite Auslegung der Rechte nach IfG in Bezug auf Vergabe- und Auftragsinformationen begründen. 3) Sie stellen dar, dass die BG BAU kein Interesse an der Veröffentlichung der Information hat. Dies ist für einen Anspruch nach IfG auch nicht maßgeblich. 4) Sie begründen, dass die Informationen nicht öffentlich verfügbar seien und daher kein Anspruch bestünde. Das Gegenteil ist der Fall. Wären die Informationen öffentlich verfügbar, wäre mein Anspruch verfallen. Die Zurverfügungstellung auf fragdenstaat.de ist die von mir gewählte Form. Eine andere Form der Zurverfügungstellung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein solcher Grund liegt nicht vor. Ich fordere Sie zur Herausgabe der Information innerhalb von vier Wochen auf. Ich sehe mich anderfalls gezwungen den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit anzurufen oder Klage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277505/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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Von
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Mai 2023 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Anfragenummer: 277505 Ihr Widerspruch vom 23.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Widerspruch …
Von
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Betreff
Anfragenummer: 277505 Ihr Widerspruch vom 23.05.2023
Datum
14. Juni 2023 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Widerspruch vom 23.05.203 können wir leider nicht in der von Ihnen gewünschten 4 Wochenfrist abschließend bearbeiten. Die Angelegenheit muss unter anderem unserem Berliner Widerspruchsausschuss vorgelegt werden, der nur im Abstand von mehreren Wochen tagt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Anfragenummer: 277505 Ihr Widerspruch vom 23.05.2023 Sehr << Antragsteller:in >> über Ihren Widersp…
Von
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Betreff
Anfragenummer: 277505 Ihr Widerspruch vom 23.05.2023
Datum
10. August 2023 12:26
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> über Ihren Widerspruch wird unser Berliner Widerspruchsausschuss am 23.08.2023 entscheiden. Das Ergebnis wird Ihnen unmittelbar im Anschluss an die Sitzung postalisch übersandt. Wir bitten, die eingetretenen Verzögerungen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen