externe Beratungskosten für den Betrieb eine ISMS auf Basis IT-Grundschut

Bitte teilen Sie mir mit, welche externen Beratungskosten und ähnliche Dienstleistungskosten für den Betrieb eines ISMS auf Basis IT-Grundschutz bei Ihnen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils angefallen sind. Teilen Sie bitte mit, an welche Unternehmen die Mittel geflossen sind.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, welche exte…
An Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
externe Beratungskosten für den Betrieb eine ISMS auf Basis IT-Grundschut [#277514]
Datum
28. April 2023 08:12
An
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche externen Beratungskosten und ähnliche Dienstleistungskosten für den Betrieb eines ISMS auf Basis IT-Grundschutz bei Ihnen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils angefallen sind. Teilen Sie bitte mit, an welche Unternehmen die Mittel geflossen sind. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277514/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Ihre Anfrage vom 28.04.2023 zu externen Beratungskosten für den Betreib eines ISMS Sehr << Antragsteller:in …
Von
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.04.2023 zu externen Beratungskosten für den Betreib eines ISMS
Datum
23. Mai 2023 17:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 28. April 2023 bitten Sie um Auskunft, welche externen Beratungskosten und ähnliche Dienstleistungskosten für den Betrieb eines ISMS auf Basis IT-Grundschutz in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils angefallen sind und an welche Unternehmen die Mittel geflossen sind. Sie verweisen diesbezüglich u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit Ihrer Anfrage sind u.a. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 6 Satz 2 IFG betroffen. Hierunter sind alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG besagt, dass der Antrag im Falle des § 6 IFG begründet sein muss. In Ihrer Nachricht vom 28.04. haben Sie Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nicht begründet. Hiermit geben wir Ihnen Gelegenheit Ihren Antrag zu begründen und bitten um Stellungnahme bis zum 6. Juni 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023 zu externen Beratungskosten für den Betreib eines ISMS [#277514] Sehr << Anr…
An Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023 zu externen Beratungskosten für den Betreib eines ISMS [#277514]
Datum
24. Mai 2023 08:33
An
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Rückmeldung erscheint mir nicht nachvollziehbar, da in meiner Anfrage keine Geschäftsgeheimnisse berührt sind. Zur Begründung führe ich folgendes an: 1) Meine Anfrage bezieht sich nicht auf konkrete Maßnahmen oder Methoden, sondern auf eine Darstellung von allgemeinen Kosten für externe Beratungen. Aus dieser bloßen Auflistung kann sich keine Schutzwirkung im Sinne von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entfalten. Für Außenstehende ist nicht einmal erkennbar, ob die BG Verkehr ein ISMS auf Basis des IT-Grundschutzes betreibt oder welche Methoden angewendet werden, sondern lediglich ob sie sich hierbei Dritten bedient. Mindestens im Rahmen von Ausschreibungen wurden weitergehende Informationen bereits veröffentlicht. 2) Die Anfrage berührt keine schützenswerten Interessen Dritter. Meine Anfrage bezieht sich auf eine Kostenaufstellung nach Jahren und auf die Nennung von Auftragnehmern der BG Verkehr. Keinesfalls sind hierbei Preisinformation betroffen, da ohne die Kenntnis über dem Umfang der Beratung ein Rückschluss auf Tagessätze unmöglich ist. Die Informationen über Zuschlagsgewinner in öffentlichen Ausschreibungen können keinem besonderen Schutzinteresse unterliegen, da diese - je nach angewendeten Ausschreibungsrecht - veröffentlicht werden müssen, mindestens aber an unterlegene Bieter kommuniziert werden müssen. Den Bietern ist insofern bekannt und bewusst, dass die Zuschlagserteilung öffentlich bekannt werden kann. Die Tatsache, dass ein Unternehmen die BG Verkehr berät ist zudem für das betreffende Unternehmen nicht schützenswert, sondern stellt vielmehr einen Mehrwert dar, da es hiermit seine Kompetenz mit Verweis auf einen konkreten Auftraggeber nachweisen kann. Ich verweise zum Herausgabeanspruch in Bezug auf Vergabeinformationen auch auf VG Berlin, Urteil vom 18.01.2018 - 2 K 50.17 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.07.2018 - OVG 12 B 8.17, die beiden eine weite Auslegung der Rechte nach IfG in Bezug auf Vergabe- und Auftragsinformationen begründet. Ich fordere Sie zur Herausgabe der Information innerhalb von vier Wochen auf. Ich sehe mich anderfalls gezwungen den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit anzurufen oder Klage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277514/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023 zu externen Beratungskosten für den Betreib eines ISMS [#277514] Sehr << Ant…
Von
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.04.2023 zu externen Beratungskosten für den Betreib eines ISMS [#277514]
Datum
13. Juni 2023 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 24.05.2023. Wir bitten um Beachtung des angehängten Schreibens. Das Original lassen wir Ihnen postalisch zukommen. Mit freundlichen Grüßen