Externe IT-Dienste des Julius-Stursberg-Gymnasiums

Eine Liste aller externen (damit ist gemeint: nicht von der Schule, dem KRZN oder weiteren kommunalen Stellen bereitgestellten) IT-Dienste, die in dienstlichem Rahmen am Julius-Stursberg-Gymnasium verwendet werden. Bitte ergänzen Sie hierzu, welche personenbezogenen Daten von Schüler*innen und Lehrkräften hierbei verarbeitet werden und wie dieses hierbei Einfluss nehmen können, sowie auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung jeweils erfolgt.
Bitte fügen Sie alle relevanten Dokumente (Auftragsdatenverarbeitungen, Vorlagen für Einwilligungserklärungen, etc.) bei. Sollte für IT-Dienste Geld ausgegeben werden, ergänzen Sie bitte die Höhe und das Intervall der Zahlungen sowie die hierzu geschlossenen Verträge)
Hierbei ist selbstredend auch relevant, auf welchen Plattformen Personenbezogene Daten von Schüler*innen verarbeitet werden ohne dass diese aktiv daran beteiligt sind (Sammlung von Daten in Clouds, (Zeugnis-)Konferenzen, etc).

Dieser Anfrage ist bereits eine wortgleiche Anfrage an die betreffende Schule vorausgegangen, die jedoch unbeantwortet blieb. Die LDI NRW wies darauf hin, dass für Anfragen zu äußeren schulischen Angelegenheiten der Schulträger zuständig, dieser scheint die Stadt Neukirchen-Vluyn zu sein. Sollte diese Deutung nicht zutreffen, bitte ich um Weiterleitung der Anfrage an betreffende Behörde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Externe IT-Dienste des Julius-Stursberg-Gymnasiums [#220055]
Datum
8. Mai 2021 19:35
An
Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller externen (damit ist gemeint: nicht von der Schule, dem KRZN oder weiteren kommunalen Stellen bereitgestellten) IT-Dienste, die in dienstlichem Rahmen am Julius-Stursberg-Gymnasium verwendet werden. Bitte ergänzen Sie hierzu, welche personenbezogenen Daten von Schüler*innen und Lehrkräften hierbei verarbeitet werden und wie dieses hierbei Einfluss nehmen können, sowie auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung jeweils erfolgt. Bitte fügen Sie alle relevanten Dokumente (Auftragsdatenverarbeitungen, Vorlagen für Einwilligungserklärungen, etc.) bei. Sollte für IT-Dienste Geld ausgegeben werden, ergänzen Sie bitte die Höhe und das Intervall der Zahlungen sowie die hierzu geschlossenen Verträge) Hierbei ist selbstredend auch relevant, auf welchen Plattformen Personenbezogene Daten von Schüler*innen verarbeitet werden ohne dass diese aktiv daran beteiligt sind (Sammlung von Daten in Clouds, (Zeugnis-)Konferenzen, etc). Dieser Anfrage ist bereits eine wortgleiche Anfrage an die betreffende Schule vorausgegangen, die jedoch unbeantwortet blieb. Die LDI NRW wies darauf hin, dass für Anfragen zu äußeren schulischen Angelegenheiten der Schulträger zuständig, dieser scheint die Stadt Neukirchen-Vluyn zu sein. Sollte diese Deutung nicht zutreffen, bitte ich um Weiterleitung der Anfrage an betreffende Behörde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220055/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 08.05.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist mir zur …
Von
Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn
Betreff
Antwort: Externe IT-Dienste des Julius-Stursberg-Gymnasiums [#220055]
Datum
17. Mai 2021 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 08.05.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist mir zur Beantwortung weitergeleitet worden. Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist gemäß § 78 Schulgesetz NRW (SchulG) Träger des Julius-Stursberg-Gymnasiums. Gemäß § 79 SchulG ist der Schulträger u.a. verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Lehrmittel bereitzustellen und die für die Schulverwaltung erforderliche Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Alle IT-Dienste, die für die Schulverwaltung Anwendung finden, werden über das KRZN bereitgestellt, ebenso die von der Schule genutzten Server. Das Verwaltungsnetz und das Schulnetz sind voneinander getrennt. Bezüglich der von Ihnen angefragten externen IT-Dienste, die im schulischen Rahmen genutzt werden, liegen mir keine Unterlagen vor. Hierüber kann neben der Schule selbst, ggf. der für die Schule zuständige Datenschutzbeauftragte Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen