Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Eine Liste aller externen (damit ist gemeint: nicht von der Schule, dem KRZN oder weiteren kommunalen Stellen bereitgestellten) IT-Dienste, die in dienstlichem Rahmen verwendet werden. Bitte ergänzen Sie hierzu, welche personenbezogenen Daten von Schüler*innen und Lehrkräften hierbei verarbeitet werden und wie dieses hierbei Einfluss nehmen können, sowie auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung jeweils erfolgt.
Bitte fügen Sie alle relevanten Dokumente (Auftragsdatenverarbeitungen, Vorlagen für Einwilligungserklärungen, etc.) bei. Sollte für IT-Dienste Geld ausgegeben werden, ergänzen Sie bitte die Höhe und das Intervall der Zahlungen sowie die hierzu geschlossenen Verträge)
Hierbei ist selbstredend auch relevant, auf welchen Plattformen Personenbezogene Daten von Schüler*innen verarbeitet werden ohne dass diese aktiv daran beteiligt sind (Sammlung von Daten in Clouds, (Zeugnis-)Konferenzen, etc).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 210514
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/210514/