externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ?

Der Referentenentwurf
https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2021/02/2020_11_26-Referentenentwurf-Whistleblowing-BMJV-1.pdf
sieht in §22 die Einrichtung einer weiteren externen Meldestelle vor.

Unabhängig davon, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist und möglicherweise auch noch geändert wird: wurden dafür Vorbereitungen getroffen um sicher zu stellen, dass eine externe Meldung entsprechend
EU Richtlinie 2019-1937 rechtzeitig zum Inkrafttreten Der Richtlinie möglich ist? Wie kann diese externe Meldestelle erreicht werden?

Sollte aufgrund der neuen Resortverteilung ein anderes Ministerium zuständig sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Christina Franke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Referentenent…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Christina Franke
Betreff
externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ? [#235005]
Datum
10. Dezember 2021 10:27
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Referentenentwurf https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2021/02/2020_11_26-Referentenentwurf-Whistleblowing-BMJV-1.pdf sieht in §22 die Einrichtung einer weiteren externen Meldestelle vor. Unabhängig davon, dass das Gesetz noch nicht beschlossen ist und möglicherweise auch noch geändert wird: wurden dafür Vorbereitungen getroffen um sicher zu stellen, dass eine externe Meldung entsprechend EU Richtlinie 2019-1937 rechtzeitig zum Inkrafttreten Der Richtlinie möglich ist? Wie kann diese externe Meldestelle erreicht werden? Sollte aufgrund der neuen Resortverteilung ein anderes Ministerium zuständig sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christina Franke Anfragenr: 235005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235005/ Postanschrift Christina Franke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christina Franke
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Franke, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Dezember 2021 an das Bundesministerium der Just…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ? [#235005] - BMJV-ID: [25768002]
Datum
22. Dezember 2021 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Franke, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Dezember 2021 an das Bundesministerium der Justiz. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Die Frist zur Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie endete am 17. Dezember 2021. Das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) hat bereits im November 2020 einen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt, um die sogenannte Whistleblower-Richtlinie umzusetzen und ein wirksames Hinweisgeberschutzsystem zu etablieren. Leider ist es nicht gelungen, in der im Oktober 2021 abgelaufenen Legislaturperiode innerhalb der alten Bundesregierung eine Einigung über einen Gesetzentwurf zum umfassenden Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu erzielen. Es ist daher nun Aufgabe der am 8. Dezember 2021 ins Amt gekommenen neuen Bundesregierung, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderliche Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Die Parteien, die diese Bundesregierung tragen, haben in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass sie die Hinweisgeberschutz-Richtlinie rechtssicher und praktikabel umsetzen wollen. Auf der Grundlage umfangreicher Vorarbeiten in der vergangenen Legislaturperiode kann die Richtlinienumsetzung in der aktuellen Legislaturperiode unverzüglich angegangen werden. Das Bundesministerium der Justiz setzt sich für einen zeitnahen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ein. Bislang existieren in Deutschland keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen. Ein solches System muss in Deutschland im Rahmen der Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie erstmalig implementiert werden. Gleichwohl bestehen bereits heute für bestimmte Rechtsbereiche Meldestellen und Meldeverfahren für Personen, die Rechtsverstöße auf vertraulichem Wege melden wollen. Eine wichtige Stelle für die Meldung von Verstößen ist die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Verstöße gegen Aufsichtsrecht: Die BaFin-Hinweisgeberstelle geht allen Hinweisen auf Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften des nationalen und europäischen Rechts nach. Sie nimmt sowohl anonyme als auch nicht anonyme Hinweise entgegen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, offen gesagt, ich wollte von Ihnen nicht lesen, was ich sowieso schon weiß. Ich ha…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Christina Franke
Betreff
AW: Re: externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ? [#235005] - BMJV-ID: [25768002] [#235005]
Datum
22. Dezember 2021 19:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, offen gesagt, ich wollte von Ihnen nicht lesen, was ich sowieso schon weiß. Ich hatte ganz konkret gefragt "... wurden dafür Vorbereitungen getroffen um sicher zu stellen, dass eine externe Meldung entsprechend EU Richtlinie 2019-1937 rechtzeitig zum Inkrafttreten Der Richtlinie möglich ist? Wie kann diese externe Meldestelle erreicht werden?" Oder muss ich erst in Brüssel Beschwerde einreichen, um herauszufinden welche Behörde in Deutschland Beschwerden entgegennimmt? Die BAFIN passt thematisch nicht, ich hatte deswegen auf §22 des Entwurfs hingewiesen, weil Bund und mehrere Länder beteiligt sein können. Mit freundlichen Grüßen Christina Franke Anfragenr: 235005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235005/
Christina Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-19…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Christina Franke
Betreff
AW: Re: externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ? [#235005] - BMJV-ID: [25768002] [#235005]
Datum
16. Februar 2022 09:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ?“ vom 10.12.2021 (#235005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christina Franke Anfragenr: 235005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235005/
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Franke, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 16. Februar 2022. Aufgrund Ihrer nochmalig…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ? [#235005] - BMJ-ID: [26673002]
Datum
1. März 2022 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,8 MB
Sehr geehrte Frau Franke, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 16. Februar 2022. Aufgrund Ihrer nochmaligen Anfrage übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben vom 22. Dezember 2021 gerne ein zweites Mal. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Christina Franke
Sehr geehrte Damen und Herren, Wiederholung beantwortet eine Frage nicht besser. Da inzwischen ein Vertragsverlet…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Christina Franke
Betreff
AW: Re: externen Meldestelle zur EU Richtlinie 2019-1937 ? [#235005] - BMJ-ID: [26673002] [#235005]
Datum
26. März 2022 08:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wiederholung beantwortet eine Frage nicht besser. Da inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde schließe ich diese Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christina Franke Anfragenr: 235005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235005/