Externer Sachverstand

eine Liste aller, seit 2005 verabschiedeten Gesetze Ihres Ministeriums, bei denen ein "externer Sachverstand" / Experten/ Sachverständigen außerhalb des Ministeriums, beratend eingesetzt wurden, wer diese Experten in einzelnen Fällen waren und was sie geraten haben.

Antwort verspätet

  • Datum
    7. März 2013
  • Frist
    9. April 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Externer Sachverstand
Datum
7. März 2013 15:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller, seit 2005 verabschiedeten Gesetze Ihres Ministeriums, bei denen ein "externer Sachverstand" / Experten/ Sachverständigen außerhalb des Ministeriums, beratend eingesetzt wurden, wer diese Experten in einzelnen Fällen waren und was sie geraten haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#68 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07. März …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Externer Sachverstand
Datum
11. März 2013 15:38
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#68 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 07. März 2013 ist im Bundesministerium des Innern eingegangen. Für die weitere Bearbeitung ist jedoch die Angabe einer gültigen Postanschrift erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marion Felchner __________________________ Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel. 030/18 681-1519 Fax 030/18 681-51519 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bmi.bund.de

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Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die benötigte Postanschrift. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse en…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: IFG - Externer Sachverstand
Datum
12. März 2013 12:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die benötigte Postanschrift. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>