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Exterritoriale Gebiete

Anfrage an: Auswärtiges Amt

ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema " Exterritoriale Gebiete". Ich würde in diesem Zusammenhang wissen, inwiefern Luft- und Wassergebiete als exterritoriale Gebiete gelten können.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bes…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Exterritoriale Gebiete [#164358]
Datum
20. August 2019 10:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema " Exterritoriale Gebiete". Ich würde in diesem Zusammenhang wissen, inwiefern Luft- und Wassergebiete als exterritoriale Gebiete gelten können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Bearbeitung weitergeleitet wur…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: [Ticket#: 10076163] Exterritoriale Gebiete [#164358]
Datum
23. August 2019 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Leider kann nicht nachvollzogen werden, in welchem Kontext Sie den Begriff der "extraterritorialen Gebiete" untersuchen. Sofern Sie hierunter Gebiete meinen, die keiner staatlichen Hoheitsgewalt unterliegen, so kann ich Ihnen mitteilen, dass die Hohe See, also Seegebiete außerhalb der so genannten Ausschließlichen Wirtschaftszonen von Staaten jenseits der 200 Seemeilen vor der jeweiligen Küste und auch der darüber befindliche Luftraum keiner staatlichen Hoheitsgewalt unterfallen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für ihre Antwort. Was der kontext meiner Frage angeht, geht …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [Ticket#: 10076163] Exterritoriale Gebiete [#164358]
Datum
29. August 2019 12:25
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für ihre Antwort. Was der kontext meiner Frage angeht, geht es um das Asylverfahren am Flughafen in Deutschland. Es wird sehr oft in Artikeln gelesen, dass Flughäfen als "exterritoriale Gebiete" gelten. Stimmt es? Mit Freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 164358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.