exterritoriale Gebiete

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Beim beim verfolgen der Debatte um PRISM und Tempora fiel mir auf, dass die Militärbasen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten sich alle auf exterritorialen Gebieten und somit nicht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Ich habe mir hier [1] den Hintergrund zum Truppenstationierungsrecht durchgelesen.

Leider wurden folgende Fragen nicht beantwortet:
1. Was passiert, wenn ein Soldat von einem exterritoriale Gebiet eine Völkerrechtsverletzung begeht? Was könnte möglicherweise passieren?
2. Welche Rechte werden den Truppen vor Ort eingeräumt?

[1] http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html#doc383356bodyText1

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  • Datum
    26. August 2013
  • Frist
    27. September 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim beim verfol…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
exterritoriale Gebiete
Datum
26. August 2013 23:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim beim verfolgen der Debatte um PRISM und Tempora fiel mir auf, dass die Militärbasen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten sich alle auf exterritorialen Gebieten und somit nicht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Ich habe mir hier [1] den Hintergrund zum Truppenstationierungsrecht durchgelesen. Leider wurden folgende Fragen nicht beantwortet: 1. Was passiert, wenn ein Soldat von einem exterritoriale Gebiet eine Völkerrechtsverletzung begeht? Was könnte möglicherweise passieren? 2. Welche Rechte werden den Truppen vor Ort eingeräumt? [1] http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html#doc383356bodyText1
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei übersende ich den Bescheid des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. Anfrage.…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130826404931] ; IFG-Anfrage exterritoriale Gebiete
Datum
4. September 2013 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei übersende ich den Bescheid des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Steinbrück